Broschüre Friedhöfe in Ehingen (Donau)

Friedhöfe in Ehingen (Donau) Dächingen, Gamerschwang, Mundingen und Kirchen

(1) Nutzungsberechtigter der Grabstätte ist immer der Erwerber. Liebe Bürgerinnen und Bürger, diese Broschüre soll Hinterbliebenen helfen, einen ersten Überblick zu einem sensibles Themenkomplex bieten. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, die Verstorbenen würdevoll zu bestatten und ihrer zu gedenken. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Friedhofsverwaltung wenden. Die Entscheidung über die Bestattungsart und die Wahl des Grabes ist von wichtiger Bedeutung, nicht nur hinsichtlich er Kosten, sondern auch wegen er unterschiedlich langen Laufzeiten und der damit verbundenen Pflegezeiten der Gräber. Der Erwerb eines Grabes kann nur anlässlich eines Todesfalls vorgenommen werden. Es können keine Gräber reserviert oder vorverkauft werden. Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. Gräber müssen während der gesamten Ruhezeit bestehen bleiben und gepflegt werden. Nutzungsberechtigte(1) sind verpflichtet das Grab den Vorschriften der Friedhofsatzung entsprechend zu gestalten und zu unterhalten.

Ehingen Dächingen Gamerschwang Kirchen Mundingen Reihengrab Sarg / Urne x x x x x Wahlgrab Urne x x x x x Wahlgrab Einzelgrab einfachtief x x x x x Wahlgrab Einzelgrab doppeltief x x x x Wahlgrab Doppelgrab einfachtief x x x x x Wahlgrab Doppelgrab doppeltief x x x x Urnenreihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld inkl. Stein und Beschriftung(2) x x x x x Urnenreihengrab mit Grabpflege und individueller Stele(2) x Urnenwahlgrab mit Grabpflege und individueller Stele(2) x Urnenreihengrab im Baumbereich mit Grabpflege und Stele mit Beschriftung(2) x Rasengrab(2) x Muslimisches Grabfeld x Anonymes Grabfeld x Kindergrab x Sternenkinder(2) x Mögliche Bestattungsformen (2) Die Gräber werden im Auftrag der Stadt Ehingen (Donau) gepflegt. Grabschmuck jeglicher Art, Ziergegenstände oder Grablichter dürfen nicht abgelegt werden. Hierfür stehen Gabensteine bereit.

Wahlgräber (Sarg und / oder Urne) In einer Wahlgrabstätte – auch Familiengrab genannt – dürfen mehrere Personen beigesetzt werden. Dementsprechend werden bei einer Sargbestattung Einzel- oder Doppelgräber mit einer zwei- bis vierfachen Belegung angeboten. Eine Verlängerung ist möglich. Reihengräber (Sarg oder Urne) In einem Reihengrab kann nur eine Person beigesetzt werden – entweder als Sarg oder Urne. Die Reihengräber werden zeitlich und räumlich, der Reihe nach, für die Dauer der Ruhezeit belegt. Nach Ablauf der Ruhezeit müssen die Gräber aufgelöst werden. Eine Verlängerung bzw. ein Neuerwerb sind nicht möglich. Reihengrab - Sarg / Urne oder  Maximale Belegungszahl: 1  Nutzungszeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre  Ruhezeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich.

Wahlgrab - Einzelgrab einfachtief + optional  Maximale Belegungszahl: 3  Nutzungszeit: 30 Jahre  Ruhezeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich. Wahlgrab - Urne  Maximale Belegungszahl: 4  Nutzungszeit: 30 Jahre  Ruhezeit: 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich.

Wahlgrab - Doppelgrab einfachtief + optional  Maximale Belegungszahl: 6  Nutzungszeit: 30 Jahre  Ruhezeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich. Wahlgrab - Einzelgrab doppeltief + optional  Maximale Belegungszahl: 4  Nutzungszeit: 30 Jahre  Ruhezeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich.

Urnenreihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld inkl. Stein und Beschriftung + Steinwürfel  Maximale Belegungszahl: 1  Nutzungszeit: 15 Jahre inkl. Grabpflege  Ruhezeit: 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich. Wahlgrab - Doppelgrab doppeltief + optional  Maximale Belegungszahl: 8  Nutzungszeit: 30 Jahre  Ruhezeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich.

Urnenwahlgrab mit Grabpflege und individueller Stele zzgl. individuelle Stele  Maximale Belegungszahl: 2  Erwerb der Stele vom Steinmetz  Nutzungszeit: 30 Jahre inkl. Grabpflege  Ruhezeit: 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich. Urnenreihengrab mit Grabpflege und individueller Stele zzgl. individuelle Stele  Maximale Belegungszahl: 1  Erwerb der Stele vom Steinmetz  Nutzungszeit: 15 Jahre inkl. Grabpflege  Ruhezeit: 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich.

Rasengrab + Steinplatte  Maximale Belegungszahl: 1  Nutzungszeit: 20 Jahre inkl. Grabpflege  Ruhezeit: 20 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich. Urnenreihengrab im Baumbereich mit Grabpflege inkl. Stele mit Beschriftung + Stele  Maximale Belegungszahl: 1  Nutzungszeit: 15 Jahre inkl. Grabpflege  Ruhezeit: 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich.

Anonymes Grabfeld  Nutzungszeit: 15 Jahre  Ruhezeit: 15 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich. Muslimisches Grab  Maximale Belegungszahl: 2  Nutzungszeit: 30 Jahre  Ruhezeit: 20 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich.

Sternenkinder  Ein Ort, der Betroffenen Raum gibt, um zu trauern  2-mal jährlich Beisetzung mit Trauerfeier  Gemeinschaftsgrabfeld inkl. Grabpflege Kindergrab - Sarg / Urne oder  Maximale Belegungszahl: 1  Nutzungszeit: 10 Jahre  Ruhezeit: 10 Jahre  Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist möglich.

Stadt Ehingen (Donau) Friedhofsverwaltung Marktplatz 1 89584 Ehingen (Donau)  07391 / 503-226 oder -227  07391 / 503-4226 oder -4227  friedhofsverwaltung@ehingen.de www.ehingen.de

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