Wahlgräber (Sarg und / oder Urne) In einer Wahlgrabstätte – auch Familiengrab genannt – dürfen mehrere Personen beigesetzt werden. Dementsprechend werden bei einer Sargbestattung Einzel- oder Doppelgräber mit einer zwei- bis vierfachen Belegung angeboten. Eine Verlängerung ist möglich. Reihengräber (Sarg oder Urne) In einem Reihengrab kann nur eine Person beigesetzt werden – entweder als Sarg oder Urne. Die Reihengräber werden zeitlich und räumlich, der Reihe nach, für die Dauer der Ruhezeit belegt. Nach Ablauf der Ruhezeit müssen die Gräber aufgelöst werden. Eine Verlängerung bzw. ein Neuerwerb sind nicht möglich. Reihengrab - Sarg / Urne oder Maximale Belegungszahl: 1 Nutzungszeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre Ruhezeit: Sarg 20 Jahre, Urne 15 Jahre Eine Verlängerung der Grabnutzungszeit ist nicht möglich.
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