Datenaufbereitung 8 Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen (Donau), Oberdischingen und Öpfingen 2024 5 Datenaufbereitung Die bei ALP eingegangenen Papierfragebögen wurden zunächst eingescannt und dann nach Mietspiegelrelevanz sortiert. Für den Mietspiegel in Frage kommende Papierfragebögen wurden zu einem Datensatz aufbereitet und in einer Excel-Datei mit den mietspiegelrelevanten Datensätzen aus der Online- und Excel-gestützten Befragung zusammengeführt. In einem weiteren Schritt der Datenaufbereitung wurden fehlende oder falsche Antworten identifiziert. Ebenfalls wurden die Daten auf unmögliche und widersprüchliche Angaben kontrolliert. So wurden beispielsweise Fälle aufgedeckt, in denen Ziffern vergessen wurden. In vielen Fällen lag ALP die Telefonnummer des Mieters oder Vermieters vor, sodass viele Unstimmigkeiten geklärt werden konnten. 5.1 Datenschutz ALP verfügt über einen eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der vom TÜV Nord zertifiziert wurde. Alle Mitarbeiter bei ALP sind nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden. Der Name und die Anschrift der Mieter und Vermieter wurden nach Abschluss der Plausibilitätsprüfung von den Fragebögen getrennt und nach Fertigstellung des Mietspiegels vernichtet. Ein Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter ist damit nach der Erhebung ausgeschlossen. 5.2 Datenbereinigung Insgesamt lagen zu Beginn der Auswertung 4.297 Datensätze bzw. Fragebögen bei ALP vor. Diese Datensätze bildeten die Nettostichprobe. In der Nettostichprobe waren jedoch nicht alle Datensätze verwertbar. Unter ihnen befanden sich Fragebögen selbstnutzender Eigentümer, weitere konnten aufgrund der Sechs-Jahres-Regel oder aufgrund weiterer Filterfragen nicht berücksichtigt werden, andere fielen aufgrund fehlender oder unplausibler Angaben zur Nettomiethöhe und Wohnfläche heraus. Insgesamt wurden 1.901 Datensätze aufgrund von Filterfragen aus der Auswertung ausgeschlossen. Die meisten Wohnungen fielen aufgrund der Sechs-Jahres-Frist (38,9 %) heraus oder weil es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelte (36,1 %). Die Sechs-Jahres-Frist besagt, dass die Nettokaltmiete nach dem 1. März 2018 nicht geändert oder neu vereinbart worden ist. Weitere 25,0 % der Wohnungen erfüllten die übrigen Filterfragen nicht (v. a. ermäßigt vermietete Wohnung oder (teil-)möbliert vermietete Wohnung ohne separaten Möblierungszuschlag wurden angegeben). Darüber hinaus wurden 246 Wohnungen herausgenommen, weil wichtige Größen fehlten oder unplausibel waren: In 145 Fällen fehlte die Nettokaltmiete oder die Wohnfläche oder es wurden unplausible Angaben hierzu gemacht. In 41 Fällen handelte es sich um Duplikate. In weiteren 28 Fällen fehlten Angaben zum Baujahr. Zudem wurden 25 Wohnungen herausgenommen,
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