Auswertung 22 Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen (Donau), Oberdischingen und Öpfingen 2024 Energetik Tab. 6: Übersicht Energetik Modellvariable Koeffizient (Zu-/Abschlag) t-Wert Signifikanz Energetik +0,06 4,846 0,000 In Frage 22 sollte angegeben werden, ob nachträglich zur Baufertigstellung des Gebäudes energetische Modernisierungsmaßnahmen vom Vermieter durchgeführt wurden. Durch die Abfrage der energetischen Sanierungen wird dem seit 1. Mai 2013 geltenden Mietrechtsänderungsgesetz, das eine Berücksichtigung von energetischen Beschaffenheits- und Ausstattungsmerkmalen bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiste fordert, Rechnung getragen. In Ehingen (Donau), Oberdischingen und Öpfingen konnte für Außenwanddämmungen, die nach dem 1. Januar 2002 durchgeführt wurden, ein Zuschlag von 6 % ermittelt werden. Für alle weiteren abgefragten energetischen Sanierungen (Dämmung von Dach/oberster Geschossdecke, Dämmung der Kellerdecke, Fensteraustausch und Erneuerung der Heizungsinstallation) konnte kein Einfluss auf die Nettokaltmiete festgestellt werden. Modernisierung Tab. 7: Übersicht Modernisierung Modellvariable Koeffizient (Zu-/Abschlag) t-Wert Signifikanz Modernisierung +0,05 7,775 0,000 In Frage 23 wurden Modernisierungen der Sanitäreinrichtungen und der Elektroinstallation, die seit dem 1.1.2010 durch den Vermieter vorgenommen wurden, abgefragt. Es konnte ein Zuschlag von 5 % ermittelt werden, sofern eine der beiden Modernisierungen durchgeführt wurde. Wurden beide Modernisierungen durchgeführt, erhöht sich der Zuschlag auf 10 %. Als Bedingungen gelten, dass eine Modernisierung der Sanitäreinrichtungen mindestens Fliesen, Badewanne/Duschtasse und Waschbecken umfassen muss. Zudem muss das Baujahr der Wohnung vor 2010 liegen. Generell ist entscheidend, dass die Modernisierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Gebrauchswerterhöhung im Vergleich zum ursprünglichen Zustand der Wohnung geführt haben, damit der Zuschlag angerechnet werden kann.
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