Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen, Oberdischingen und Öpfingen 2024

Auswertung 23 Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen (Donau), Oberdischingen und Öpfingen 2024 Wohnlage Tab. 8: Häufigkeitsverteilung der Makrolage Ortsteil Zu-/Abschlag Fallzahl (ungewichtet) Anteil in % (gewichtet) Stadtbereich Ehingen (Donau) inklusive Berkach und Nasgenstadt Referenzklasse 1.679 77,7 % Ehingen (Donau) Alb und Ländlicher Raum -0,07 187 9,9 % Öpfingen und Gamerschwang -0,05 121 7,2 % Oberdischingen -0,02 83 5,2 % Makrolage Allen Wohnungen im Auswertungsdatensatz wurde ein Ortsteil in Ehingen (Donau), Oberdischingen oder Öpfingen zugeordnet. Da sich mehr als drei Viertel der ausgewerteten Wohnungen im Stadtbereich Ehingen (Donau) inklusive Berkach und Nasgenstadt befinden, wurden diese Ortsteile zu den Standard-Ortsteilen bestimmt. Dies bedeutet, dass sie nicht in das Regressionsmodell aufgenommen wurden. Dementsprechend ist weder ein Zu- oder Abschlag vorgesehen. In Kontinuität zum Mietspiegel 2020 wurden Wohnungen auf der Schwäbischen Alb und im ländlichen Raum Ehingens zu einer Variablen zusammengefasst. Zum ländlichen Raum zählen: Altbierlingen, Altsteußlingen, Berg, Blienshofen, Bockighofen, Briel, Dächingen, Deppenhausen, Dettingen, Dintenhofen, Erbstetten, Frankenhofen, Granheim, Herbertshofen, Heufelden, Kirchbierlingen, Kirchen, Mühlen, Mundingen, Schaiblishausen, Schlechtenfeld, Sontheim, Stetten, Tiefenhülen, Rißtissen, Unterwilzingen, Volkersheim und Weisel. Das deutlich geringere Mietpreisniveau von Wohnungen auf der Schwäbischen Alb und im ländlichen Raum Ehingens wird – nach Berücksichtigung aller anderen Merkmale − durch den ermittelten Abschlag von 7 % deutlich. Der zu Ehingen (Donau) gehörende Ortsteil Gamerschwang wurde aufgrund der starken Nähe zum Öpfinger Wohnungsmarkt mit Öpfingen zusammengefasst. So handelt es sich in Abstimmung mit der Auftraggeberin bei Gamerschwang und Öpfingen um einen gemeinsamen Wohnungsmarkt. Der gemeinsame Abschlag für Öpfingen und Gamersschwang beträgt 5 %. Für Oberdischingen konnte ein etwas geringerer Abschlag von 2 % ermittelt werden.

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