Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen, Oberdischingen und Öpfingen 2024

Methodik 2 Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen (Donau), Oberdischingen und Öpfingen 2024 2 Methodik Der Mietspiegel wurde unter Mitwirkung eines Arbeitskreises Mietspiegel, der aus der Stadtverwaltung Ehingen (Donau), dem Mieterverein Biberach und Umgebung e. V. und dem Haus & Grundeigentümerverein des Kreises Biberach a. d. Riß e. V. bestand, erstellt. Die Beteiligung der Interessenvertreter von Mietern und Vermietern erhöht die Akzeptanz des Mietspiegels. Zudem verfügen die Vertreter über Kenntnisse des lokalen Wohnungsmarktes, die es bei Fragebogenerstellung und Auswertung der erhobenen Daten zu beachten gilt. Auf einer ersten Sitzung am 21. März 2024 stellte ALP das Konzept für die Mietspiegelerstellung sowie einen Fragebogenentwurf vor. Der Fragebogen wurde diskutiert, Anregungen wurden aufgenommen. Nach der Sitzung haben die Vertreter den fertig gelayouteten Fragebogen als PDF-Dokument erhalten. Ende März 2024 war der Fragebogen dann mit allen Beteiligten abgestimmt. Er ist in der Mieterversion im Anhang abgedruckt. Der Fragebogen enthielt Fragen… ○ … zur Prüfung der Mietspiegelrelevanz (Filterfragen) ○ … zum Mietverhältnis ○ … zur Beschaffenheit und zur Ausstattung der Wohnung/des Gebäudes ○ … zur Lage der Wohnung/des Gebäudes ○ … zum energetischen Zustand und zu Verbesserungen der Wohnungsqualität seit dem Bau Parallel zur Abstimmung des Fragebogens wurde die Datenbasis ermittelt (siehe Abschnitt 3). Im Anschluss erfolgte auf Basis des beschlossenen Fragebogens die Erhebung (siehe Abschnitt 4). Auf Wunsch der Auftraggeberin wurde der Mietspiegel erneut als Regressionsmietspiegel erstellt (siehe Abschnitt 6). Am 5. November 2024 wurden die Ergebnisse dem Arbeitskreis Mietspiegel im Rahmen einer Präsentation vorgestellt. Sowohl der Mieterverein Biberach und Umgebung e. V. als auch der Haus & Grundeigentümerverein des Kreises Biberach a. d. Riß e. V. haben den Mietspiegel anerkannt. Damit wurde der Mietspiegel sowohl von Interessenvertretern der Mieter als auch von denen der Vermieter anerkannt.

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