Befragung 6 Dokumentation zum Mietspiegel Ehingen (Donau), Oberdischingen und Öpfingen 2024 Daneben wurden auf Beschluss der Beteiligten weitere besondere Wohnraumverhältnisse aus der Erhebung ausgeschlossen, um eine möglichst gut vergleichbare ortsübliche Vergleichsmiete ohne Eingang von Spezialfällen zu erhalten: ○ Wohnungen, für die eine (teil-)gewerbliche Nutzung im Mietvertrag vorgesehen ist (Arbeitszimmer zählen nicht dazu); ○ Wohnungen, für die aufgrund eines Dienst-, Arbeits-, Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnisses (etwa Hausmeistertätigkeit) ermäßigte Mieten vereinbart wurden; ○ Wohnungen, die (teil-) möbliert vermietet werden (gilt nicht für die Kücheneinrichtung und/oder Einbauschränke); ○ Wohnungen, die vollständig untervermietet sind; ○ Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind oder Wohnungen ohne eigenen Eingang (vom Treppenhaus, vom Hausflur, von außen); ○ Alten(pflege)-, Obdachlosen- oder sonstige Heime. Zum Teil war es möglich, solche Wohnungen bereits im Vorfeld aus der Befragung auszuschließen. Zum großen Teil waren diese Informationen aber nicht verfügbar. Daher mussten die entsprechenden Wohnungen über Filterfragen zu Beginn der Befragung aus der Erhebung ausgeschlossen werden. Wenn ein Ausschlussgrund für eine Wohnung vorlag, sollte die befragte Person den Fragebogen nicht weiter ausfüllen, aber aufgrund der Verpflichtung zur Teilnahme an ALP zurücksenden. 4.2 Mieterbefragung Die Mieterbefragung erfolgte schriftlich. Die 2.051 Haushalte der Mieterbefragung erhielten Mitte April 2024 ein Schreiben im Namen des Oberbürgermeisters Alexander Baumann (Ehingen), des Bürgermeisters Friedrich Nägele (Oberdischingen) und des Bürgermeisters Andreas Braun (Öpfingen). Darin wurde etwa erläutert, dass die Teilnahme an der Befragung gemäß Art. 238 § 2 EGBGB verpflichtend ist. Diesem Schreiben waren der Mietspiegelfragebogen und ein Rückumschlag beigefügt, mit dem die Haushalte den Fragebogen kostenfrei an ALP zurücksenden konnten. Alternativ konnten die Haushalte unter Eingabe des auf dem Anschreiben aufgedruckten personalisierten Zugangscodes den Fragebogen im Internet ausfüllen. Die Befragten wurden im Anschreiben gebeten, bis zum 31. Mai 2024 an der Befragung teilzunehmen. Insgesamt waren 328 der Antworten verwertbar. Bezogen auf die bereinigte Bruttostichprobe liegt die verwertbare Rücklaufquote damit bei 16,5 % (328/1.992=16,5 %). 219 (66,8 %) der verwertbaren Antworten gingen per Post ein, 109 (33,2 %) online. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Rücklaufs ist in Abschnitt 5.2 zu finden.
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