Jahrbuch 2021

BAUPROJEKTE | 58 | Jahrbuch Ehingen 2021 Breitbandausbau Für den weiteren Ausbau zur Erschließung von Schulen und von vier Gewerbegebieten waren im Dezember 2019 die Förderanträge für Bundesmittel in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten eingereicht worden. Im Februar 2020 folgte der Antrag für den großen Infrastrukturantrag/ weiße Flecken (unterversorgte Bereiche < 30 Mbit/s). Nach dem Erhalt der Bewilligungsbescheide zwischen März und Juli 2020 wurden die ergänzenden Ko-Finanzierungsanträge über die 40 Prozent Landesförderung eingereicht. Nach der Vergabe der Ingenieurleistungen an das Ingenieur­ büro GEO DATA GmbH wurden bei allen beantragten Förder­ ungen die bestehenden Planungen auf ausreichende Faser- und Rohrkapazitäten überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies wurde durch die vom Bund vorgegebene Änderung des Faserkonzepts von 2+1 (zwei Fasern pro Wohneinheit + 1 Faser pro Haus) auf 4+2 erforderlich. Parallel hierzu wurden die erforderlichen Tiefbauleistungen und technischen Ausstattungen inklusive weiterer POPs (Point of Presence) ausgeschrieben. Trotz einer Lieferzeit von bis zu neun Monaten stehen bereits sechs POPs. Bis auf wenige Aussiedlerhöfe sind mittlerweile alle Leistungen ausgeschrieben und beauftragt. Im Bereich der Schultrassen sind die Tiefbauarbeiten bereits abgeschlossen und der Glasfasereinzug ist in vollem Gange. Ähnlich sieht es beim Gewerbegebiet Münsinger Straße Nord sowie in den Teilorten Unterwilzingen, Volkersheim, Der flächendeckende Ausbau des Breitbandnetzes geht zügig voran Schaiblishausen und Bockighofen aus. In diesen Teilorten wie auch in Rißtissen, Dintenhofen und Herbertshofen wird der komplette Ort inklusive aller Aussiedlungen ans Glasfaser angeschlossen. In den Genuss eines kostenlosen Glasfaser-­ Hausanschlusses kommen aber auch alle Aussiedlungen der insgesamt 17 Teilorte beziehungsweise 30 Wohnplätze der Stadt Ehingen inklusive derer, welche an die Kernstadt mit seinem sehr guten Versorgungsnetz angrenzen und trotzdem unterversorgt sind. Anhand des Übersichtsplanes des Infrastrukturantrags/ weiße Flecken werden die Anstrengungen des gesamten Glasfaserausbaus ersichtlich. Anfänglich belief sich die Grobkostenschätzung aller Anträge auf 25,24 Millionen Euro zuwendungsfähige Kosten. Bei der ateneKOM, als bislang verantwortliche Förderstelle des Bundes, erfolgte aufgrund einer durchgeführten Anfrage auf Versorgungsmöglichkeit von Abwasser- und Wasserobjekten mittlerweile eine Spezifizierung förderfähiger Objekte. Sofern diese unterversorgt sind, fällt auch die Herstellung von Glas­ faser-Hausanschlüssen unter die Förderfähigkeit. Bei der Markterkundung zur Bestätigung der erwartungsgemäßen Unterversorgung wurden bei deren Auswertung in Kirchen und Mundingen weitere weiße Flecken festgestellt. Auch diese wurden bei der ateneKOM zur Ausführung beantragt und genehmigt. Dadurch steigt das Volumen der zuwendungs­ fähigen Kosten auf geschätzte 30 Millionen Euro. Da in den Zuwendungsbescheiden der Förderanträge eine

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