Jahrbuch 2021

BAUPROJEKTE | 66 | Jahrbuch Ehingen 2021 Der Feuerwehrbedarfsplan erfordert eine Fahrzeugbox für ein TSF-W (Tragkraft-Spritzenfahrzeug Wasser) am Stütz- punkt Altsteußlingen. Das Fahrzeug konnte im ehemaligen Rathaus wegen seiner Größe nicht untergebracht werden, so dass der Neubau einer Fahrzeugbox erforderlich ist. In dieser Box werden auch die Spinde mit der Feuerwehr­ ausrüstung sowie der Funkplatz untergebracht. Projekt: Neubau Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehrgebäude in Altsteußlingen Baukosten: rund 2,1 Millionen Euro, Kostenschätzung Bauzeit: 2021 bis Ende 2023 Da die Sanierung des bestehenden Rathauses nicht wirt- schaftlich war, wurde beschlossen, dieses abzubrechen und für die Dorfgemeinschaft und die Feuerwehr einen gemein- samen Neubau zu realisieren. Der geplante Neubau gliedert sich in drei von außen ablesbare Baukörper. Das Dorfge- meinschaftshaus und das Feuerwehrhaus sind jeweils mit einem Pultdach vorgesehen. Die angehängte Fahrzeugbox soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Der gesamte Komplex wird in Massivbauweise und Dachkonstruktionen aus Holz erstellt. Der Dorfgemeinschaftsraum öffnet sich durch Glasfassaden zum Dorfplatz hin. Die Abbrucharbei- ten wurden von Juli bis September 2021 ausgeführt. Die Gesamtmaßnahme wird mit 279 000 Euro aus ELR-Mitteln gefördert. Projekt: Neubau Kinderhaus Rosengarten II Baukosten: rund 5,2 Millionen Euro, Kostenschätzung Bauzeit: 2021 bis 2022 Aufgrund der Erschließung neuer Bauplätze im Rosengarten und dem steigenden Bedarf an Kindergarten- plätzen soll im Baugebiet Rosengarten eine zweite Einrichtung entstehen. Diese soll zwei Kindergarten- und zwei Krippengruppen Raum bieten. Der Ent- wurf sieht je einen Baukörperriegel für den Kindergarten- und einen für den Krippenbereich vor. Die Riegel sind im rechten Winkel zueinander angeordnet und organisieren sich somit um den Eingangs- und Foyer-Bereich. Das „Gelenk“ bildet der sich in der Höhe absetzende Mehrzweckraum. Zwischen den Riegeln spannt sich großzügig der Außenbereich des Kindergartens auf. Das Gebäude soll als Holzhybrid-Bau im KFW-55-Standart errichtet werden. Eine gegebenenfalls spätere Erwei- terung durch Aufstockung ist bereits berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Richtplanung sollen die weiteren Pla- nungen sowie die Bauausführung über einen Generalübernehmer erfolgen. Hochbau

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