Jahrbuch 2021

BAUPROJEKTE | 70 | Jahrbuch Ehingen 2021 Planung Projekt: Hopfenhausstraße 1. Änderung Projekt: Verlängerte Gruorner Straße 1. Änderung Projekt: Rißtissen – Fischerwert Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das südwestliche Betriebsgelände der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis. Diese hat vor, im Süden des Plan- gebiets ein Mitarbeiterparkhaus zu errichten. Hierfür ist es notwendig, die Baugrenze nach Süden zu verschieben, um eine ausreichend große überbaubare Fläche zu schaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hopfenhausstraße 1. Änderung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Betriebserweiterungen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert. Die Kreisbaugesellschaft mbH Alb-Donau plant, für Klinik- beschäftigte, Studenten und Auszubildende des Alb-Donau Klinikums und Gesundheitszentrums mit einem Personal- wohnheim zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dieses soll in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wohnheim realisiert werden. Im derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan „Verlängerte Gruorner Straße“ von 1964 ist für die entspre- chende Fläche eine Grünfläche ohne Baurecht festgesetzt. Die Bebauungsplanänderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Personalwohn- heims und dient weiterhin der Anpassung der bestehenden Festsetzungen im restlichen Wohngebiet hinsichtlich einer geordneten Innenentwicklung. Die Anpassungen sollen eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand ermöglichen. Im Februar wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungs­ plan „Fischerwert“ im Teilort Rißtissen gefasst. Das Vorhaben­ gebiet umfasst eine Fläche von circa 1,6 Hektar und liegt im Nordwesten Rißtissens. Bestehende Baustrukturen werden aufgenommen und fortgeführt. Der Nachfrage nach Bauplätzen in Rißtissen wird nachgekommen und auf 14 Bauplätzen Einzel- und Doppelhäuser ermöglicht. Erschlossen wird das Plangebiet über die neu zu erschließende Straße „Beim Rißkanal“.

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