Jahrbuch 2022

68 | Jahrbuch Ehingen 2022 DIE CORONA-PANDEMIE 21 Ehinger sind insgesamt an COVID-19 verstorben. Die Zahl der Quarantäneverfügungen, die seit Beginn der Pandemie bis zur Aufgabe dieser 3UD[LV IU ,Q¿ ]LHUWH XQG .RQWDNWSHUVR nen erlassen wurden, betrug 1.978. Bescheinigungen über das Vorliegen einer Quarantäne wurden 1.147 ausgestellt. Kontrollen Die Beachtung und Überwachung der sich ständig verändernden Vorschriften des Landes verlangte aber auch im 1. Quartal 2022 noch Kontrollen durch das Ordnungsamt. Ab April wurden die Kontrolltätigkeiten dann weitgehend heruntergefahren. Seit Beginn der Pandemie wurden insgesamt 408 Bußgeldverfahren eingeleitet. Stadtverwaltung Um die Stadtverwaltung funktions- und handlungsfähig zu erhalten, wurden die weitreichende Veränderungen, die bereits zu Beginn der Pandemie vorgenommen wurden, über die Wintermonate und Frühjahrsmonate beibehalten. Das Rathaus und die Dienststellen waren für den Publikumsverkehr persönlich nur nach Terminvereinbarung geöffnet, Teams wurden nach wie vor räumlich getrennt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wechsel in verschiedenen Ortsverwaltungen untergebracht. Wo immer sinnvoll und möglich, wurde an alternierendem +RPHRI¿ FH IHVWJHKDOWHQ Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurden wo möglich telefonisch, schriftlich oder elektronisch erledigt. Die vier Außenschalter, die sich seit Beginn der Pandemie bewährt hatten, wurden als zusätzlicher Service für kurze Erledigungen weiter betrieben. Persönliche Vorsprachen waren jederzeit nach Terminvereinbarung möglich. Regelungen 'LH 3À LFKW ]XP 7UDJHQ YRQ PHGL]LQL schen Mund-Nasenschutz in öffentlichen Gebäuden bestand weiter. Im November war mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Überwachung der 3G – Regelung (genesen, geimpft, getestet) am Arbeitsplatz erforderlich. Die jeweiligen Betriebsstätten durften nur noch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vollständig geimpft, genesen oder getestet waren, betreten werden. Nicht immunisierten Beschäftigten wurde die Möglichkeit geboten unter Beaufsichtigung im Rathaus, im Bauhof, im Wasserwerk oder in der Stadtgärtnerei, Selbsttests vor Ort durchzuführen und so den erforderlichen Nachweis zu erbringen. Ab Januar sah die Corona-Verordnung des Landes die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher kommunaler

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