Jahrbuch Ehingen 2022 | 69 7HVWSÀ LFKW Ab dem 10. Januar wurde von der /DQGHVUHJLHUXQJ GLH 7HVWSÀ LFKW IU GLH Kinder der Kindertagesstätten, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, mit drei Testungen pro Woche eingeführt. Die Tests wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Lolli-Tests angeboten. Auch an Teststationen, oder von Eltern über Eigenbescheinigungen, konnte getestet werden. Für ungetestete Kinder galt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot. Im Januar und Februar, auf dem Höhepunkt der Corona-Welle durch die Omikron-Variante, kam es zum deutlichen Anstieg von Corona-Fällen im Kita-Bereich. Aus diesem Grund mussten die Kindergärten Nasgenstadt, Hehlestraße, Büchele und Rißtissen zwischen einem und bis zu neun Tagen geschlossen werden. Nach Ablauf der Corona-Verordnung in den Kindertageseinrichtungen am $SULO HQW¿ HO GLH 7HVWSÀ LFKW IU .LQ der und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig vom Impfstatus. Den Mitarbeitern wurden dennoch weiterhin freiwillig zwei Tests pro Woche angeboten. Ab dem 03. Mai galt die neue CoronaVerordnung Absonderung, nach der sich positiv getestete Personen fünf Tage in Absonderung begeben mussten (bei Symptomen maximal zehn Tage). Für Kontaktpersonen bestand unabhängig vom Impfstatus keine $EVRQGHUXQJVSÀ LFKW PHKU VRGDVV auch Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einrichtung besuchen konnten, wenn im häuslichen Umfeld ein Corona-Fall aufgetreten war. Lüftungsanlagen Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kinder in den städtischen Einrichtungen bestmöglich zu schützen, wurden über ein Förderprogramm für die städtischen Kindergärten, welche noch nicht über eine stationäre Lüftungsanlage verfügten (Büchele, Dächingen, Dettingen, Hehlestraße, Nasgenstadt und Wenzelstein), Lüftungsanlagen beantragt. Die Baumaßnahmen hierzu laufen bereits und werden in allen Einrichtungen umgesetzt. Nahezu normales Betreuungsangebot möglich Durch die stetig gesunkenen Inzidenzen über den Sommer, welche bis in Verwaltungen vor. In den Alarmstufen durfte nichtimmunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu den städtischen Dienststellen nur nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet werden. Die entsprechenden Nachweise mussten digital geprüft werden und mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden. Dazu wurden die Zentrale im Rathaus, das Bürgerbüro, das Standesamt und die Ausländerbehörde mit Smartphones zur Prüfung der Nachweise ausgestattet. Auch alle anderen städtischen Dienststellen hatten das Vorliegen der erforderlichen Zutrittsvoraussetzungen digital zu prüfen. Im Januar wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt eine Boosterimpfung angeboten. Mit Änderung der Corona-Verordnung des Landes, mit Wirkung zum 23. Februar, war die Kontrolle des 3 G- Nachweises für den Zutritt zu kommunalen Verwaltungsgebäuden nicht mehr erforderlich. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter blieb die Änderung der Zutrittsbeschränkung unberührt, hier war ZHLWHU HLQ * 1DFKZHLV 3À LFKW Für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher wurde im Rahmen des Hausrechts, weiter an der MasNHQSÀ LFKW IHVWJHKDOWHQ $P 0lU] endete die Rechtsgrundlage für viele Beschränkungen im Infektionsschutzgesetz. Damit war die Zutrittsbeschränkung (3G- Nachweis) auch für Beschäftige entfallen. (QGH GHU 0DVNHQSÀ LFKW Mit Ablauf des 30. Aprils endete auch GLH 3À LFKW ]XP 7UDJHQ HLQHU PHGL]LQL schen Maske sowohl für die Beschäftigten, wie auch für Besucherinnen und Besucher der Dienststellen der Stadtverwaltung. Dennoch wurden den Beschäftigten medizinische oder FFP2 Masken genauso wie Selbsttest weiterhin zur Verfügung gestellt. $P +RPHRI¿ FH ZXUGH QDFK ZLH YRU festgehalten. Die Teams wurden mit dem Wegfall vieler Regelungen QDFK SÀ LFKWJHPlHP (UPHVVHQ der Amtsleitungen wieder räumlich zusammengeführt. Die Türen in den städtischen Dienststellen wurden für den Publikumsverkehr wieder geöffnet, eine Terminvereinbarung war weiterhin empfohlen. Wann immer notwendig, passte die Stadtverwaltung das Konzept an und entwickelte es entsprechend dem Infektionsgeschehen, den Erfahrungen, Erkenntnissen und Erfordernissen weiter. Die Bürgerfreundlichkeit sowie der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stand und steht dabei immer an erster Stelle. Kinderbetreuung und Schulen ein weiteres Jahr geprägt von Corona Das Kindergartenjahr 2021/2022 war weiter geprägt von den Auswirkungen der CoronaPandemie. Kontaktpersonenmanagement Bis November galt ein sehr aufwendiges Kontaktpersonenmanagement, bei dem bei einem aufgetretenen Coronafall alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kinder als Kontaktpersonen innerhalb der betroffenen Gruppen galten und dem Gesundheitsamt zu melden waren. Ab November mussten dem Gesundheitsamt nur noch Meldungen bei einem relevanten Ausbruchsgeschehen in den Einrichtungen übermittelt werden. Die Entscheidung über die Schließung der Gruppe/Einrichtung verordnete das Gesundheitsamt. Ab Januar wurde anstelle einer DOOJHPHLQHQ $EVRQGHUXQJVSÀ LFKW IU Kontaktpersonen eine 5-tägige TestSÀ LFKW IU GLH *UXSSH HLQJHIKUW
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