70 | Jahrbuch Ehingen 2022 den einstelligen Bereich gingen, war unter Einhaltung der Hygienevorgaben ein nahezu „normales“ Betreuungsangebot möglich. Besonders waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen gefordert. Trotz der schwierigen und oftmals unklaren Lage ZDUHQ GLHVH LPPHU À H[LEHO XQG YROOHU Einsatzbereitschaft. Das Wohl der Kinder stand immer an erster Stelle. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Träger und der Leitung der Kindertageseinrichtungen, konnte die Betreuung der Kinder, trotz Corona in den Vordergrund gestellt werden und weiter in den Kinderbetreuungsbereich investiert werden. Die Auswirkung der Pandemie in den Schulen Durch die rapid steigenden Zahlen und den damit verbundenen Eintritt in die sogenannte Alarmstufe der Corona-Verordnung, galt in den Schulen ab dem 17. November ZLHGHU GLH 0DVNHQSÀ LFKW DP 3ODW] Auch das Singen im Musikunterricht war nur mit Maske erlaubt. Bei den 3G-Zugangskontrollen galten die Schülerausweise bis einschließlich 26. Dezember als „Getesteten-Nachweis“. Mehrtägige Veranstaltungen im außerschulischen Bereich waren vom 1. Dezember bis 31. Januar nicht erlaubt. Während sich vom 10. Januar bis zum 14. Januar alle Schülerinnen und DIE CORONA-PANDEMIE Schüler die nicht geboostert waren, täglich und ab dem 17. Januar dann nur noch drei Mal die Woche testen mussten, musste ungeboostertes Personal, sich täglich vor dem Dienstantritt testen. Bei einem positiven Fall in einer Klasse hatten sich alle Schülerinnen und Schüler die nicht geboostert waren, an fünf Tagen täglich zu testen. :HLWHUKLQ KDWWH DXFK GLH 0DVNHQSÀ LFKW bestanden. Schulschließungen gab es nicht mehr. Für einzelne Klassen gab es die Option, Lerngruppen oder mit dem gesamten Schulbetrieb temporär, mit der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde, in Hybrid- oder Fernunterricht zu gehen. Im Februar galt in Baden-Württemberg weg von der Alarmstufe, wieder die Warnstufe. Dennoch erhielten quarantänebefreite Personen beziehungsweise geboosterte Personen auch weiterhin auf freiwilliger Basis zwei Schnelltests pro Woche. Mehrtägige außerschulische Veranstaltungen waren ab dem 20. März wieder möglich. Auch bei den erforderlichen Testungen wurde gelockert. $P $SULO ¿ HO GLH 0DVNHQSÀ LFKW DQ GHQ 6FKXOHQ 'LH 7HVWSÀ LFKW EOLHE ZHL terhin bis zum 13. April bestehen. Alle Corona-Maßnahmen aufgehoben Ab dem 1. Mai waren alle CoronaMaßnahmen an den Schulen aufgehoben. Wer positiv getestet war, durfte bei 48 Stunden Symptomfreiheit, nach fünf Tagen wieder zur Schule. Impfaktionen Beliebt und gut angenommen wurden die in den Monaten November und Dezember fortgeführten Impfaktionen an den Schulen. Veränderungen für die Zukunft Auch auf den zukünftigen Schulalltag und die Schulausstattung hatte Corona eine große Auswirkung: Durch Förderprogramme der Bundes und Landes, konnten Lüftungsgeräte für das Johann-Vanotti-Gymnasium und CO2-Messgeräte für alle Schulen und Kindergärten beschafft werden. Durch die Förderprogramme im Rahmen „Aufholen nach Corona“, konnten zusätzlich eine FSJ-Kraft für die Michel-Buck-Schule für das Schuljahr 21/22 und eine weitere FSJ-Kraft für die Grundschule Rißtissen für das Schuljahr 22/23 gewonnen werden. Ebenso konnten weitere Stellenanteile für die Schulsozialarbeit für die Schuljahre 21/22 und 22/23 geschaffen werden. Auch für reguläre Förderung der mobilen Jugendarbeit/Streetwork gab es Zuschüsse. Flexibilität erforderlich Die ständige Veränderung verlangte von den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern und dem Schulträger eine enorme Flexibilität. Die Lehrkräfte und die Stadt als Schulträger haben trotz dieser schweren Zeit eine hohe Einsatzbereitschaft, Hilfsbereitschaft und Flexibilität gezeigt.
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