AUS DEM GEMEINDERAT 64 | Jahrbuch Ehingen 2024 April 2024 • Interkommunaler Schafstall – Baubeschluss und Vergabe Nachdem der Förderantrag mit den in der Sitzung im September vergangenen Jahres beschlossenen Kosten in Höhe von 1 173 000 Euro vom Regierungspräsidium Tübingen positiv beschieden wurde, werden 70 Prozent der Kosten gefördert. Die nicht geförderten Kosten werden je nach Anteil der Weideflächen auf Ehingen, Schelklingen und Allmendingen aufgeteilt. Der Bau des interkommunalen Schafstalles soll schlüsselfertig durch einen qualifizierten Stallbaubetrieb errichtet werden. Das Gremium fasste einstimmig den Baubeschluss mit Baukosten in Höhe von 1 173 000 Euro. Die Stallbauarbeiten mit einer Vergabesumme von 995 418 Euro wurden einstimmig an die Firma Flaig aus Wangen im Allgäu vergeben. • Bebauungsplan „Hopfenhausstraße 1. Änderung; Behandlung Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung des Alb-DonauKlinikums und für dessen weitere Entwicklung geschaffen. Einstimmig zugestimmt wurde der Widmung der Klinikzufahrt im nordwestlichen Bereich für den öffentlichen Verkehr sowie dem Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ADK GmbH. Die zum Entwurf des Bebauungsplans vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurden behandelt. Die Planzeichnung und der Textteil vom 3. Juni 2024 wurde gebilligt und als Satzung einstimmig beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und zu den Örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 3. Juni 2024 wurde einstimmig festgestellt. Darüber hinaus wurde einstimmig beschlossen, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Zur Kenntnis nahm das Gremium den Gestattungsvertrag zur Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. • Ehrungen und Verabschiedungen In der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2024 wurden langjährige sowie ausscheidende Stadträtinnen und Stadträte sowie Ortsvorsteher geehrt. Oberbürgermeister Alexander Baumann dankte für das große Engagement zum Wohle der Allgemeinheit, auch im Namen der Bürgerschaft. Er erinnerte an die beachtliche Weiterentwicklung der Stadt und der Teilorte und nannte beispielhaft Projekte, wie die wegweisenden Entscheidungen für den Glasfaserausbau, die Anstrengungen um das Industriegebiet Berg, den Kindergarten Hehlestraße mit Wohnen, das neu gestaltete Areal am Groggensee und Jugendzentrum, die Hallen in Rißtissen und Kirchen, das neue Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehrhaus in Altsteußlingen und den Neubau des Bauhofs sowie eine Vielzahl wichtiger Personalentscheidungen. „Eine engagierte Bürgerschaft ist die wichtigste Voraussetzung für einen demokratisch organisierten Staat und somit auch Voraussetzung für unsere Stadt. Ihre Bereitschaft, für das Ganze oder für bestimmte Belange Verantwortung zu übernehmen, ist Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft. Sie alle haben über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg einen Beitrag zur Förderung der Solidarität und des Gemeinsinns in unserer Gesellschaft geleistet. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fanden bei Ihnen Gehör, dafür danke ich Ihnen herzlich“, betonte der Oberbürgermeister bei seiner Ansprache. Juni 2024 • Bebauungsplan Industriegebiet Berg; Behandlung Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Das Gremium fasste einstimmig den Beschluss, die im Beteiligungszeitraum eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der vorliegenden Abwägungstabellen zu behandeln. Des Weiteren wurden der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 25. April 2024 als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die ortsübliche Bekanntmachung durchzuführen und über das Abwägungsergebnis zu informieren. • Anpassung Entgelte für die Kinderbetreuung Die Entgelte für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Ehingen beruhen auf den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände, die durch eine sehr familienfreundliche Komponente, das Ehinger Modell, ergänzt wird. Das Gremium beschloss mehrheitlich bei vier Gegenstimmen die monatlichen Elternentgelte für die jeweiligen Betreuungsformen ab 1. September 2024 beziehungsweise ab 1. September 2025 entsprechend den landesweiten Empfehlungen zu erhöhen. Die Benutzungsordnung wurde zur Umsetzung der Anpassung entsprechend geändert.
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