AUS DEM GEMEINDERAT 66 | Jahrbuch Ehingen 2024 Juli 2024 • Konstituierende Sitzung des Gemeinderats Der neue Gemeinderat der Stadt Ehingen hat mit der konstituierenden Sitzung am 25. Juli 2024 seine Arbeit aufgenommen. Der Vorsitzende des Gemeinderats, Oberbürgermeister Alexander Baumann verpflichtete die Stadträtinnen und Stadträte. Auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der 17 Ehinger Teilorte wurden vom Gemeinderat gewählt und von Oberbürgermeister Alexander Baumann vereidigt. • Verpflichtung Gemeinderat Oberbürgermeister Alexander Baumann beglückwünschte die Stadträtinnen und Stadträte zur Wahl in den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Ehingen und dankte für die Bereitschaft, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen. „Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates so heißt es in § 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gemeinden sind nicht irgendein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, sondern Teil des Staates. Für die erfolgreiche und zukunftsgewandte Gestaltung der gemeindlichen Aufgaben bedarf es vor allem dem bürgerschaftlichen Engagement und der Mitverantwortung aller. Und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen diese Aufgabe wahr. Sie haben einen Auftrag aus dem sich keine Sonderrechte ergeben, Sie dienen dem Gemeinwohl und haben Pflichten als politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen“, führte Oberbürgermeister Alexander Baumann aus und ergänzte, dass der Gemeinderat als Hauptorgan und der Oberbürgermeister als weiteres Verwaltungsorgan grundsätzlich voneinander unabhängig, mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten agieren, aber beide in der Verantwortung der Bürgerschaft stehen. „Die Volkswahl des Oberbürgermeisters zeigt einerseits seine Unabhängigkeit vom Gemeinderat sowie seine Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptorgans und andererseits die enge Verzahnung der beiden Gemeindeorgane als Markenzeichen der Kommunalverfassung Baden-Württembergs. Der Gemeinderat selbst ist ein Verwaltungsorgan, weil die Tätigkeit der Gemeinde nicht der Legislative sondern der Exekutive zuzurechnen ist. Zudem ist der Gemeinderat ein Kollegialorgan. Er handelt nicht durch einzelne seiner Mitglieder, sondern als Gesamtheit. Denn die kommunalpolitische Meinungs- und Willensbildung kann nur gemeinsam erfolgen“, umschrieb er das Tätigkeitsfeld des Gremiums. Auch an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher richtete er seine Worte: „Unsere Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind neben dem Ortschaftsrat die zentralen bürgerschaftlichen Funktionsträger der Ortschaft. Sie sind zum einen Interessenvertreter und Vertrauensleute der Ortschaft, zum anderen sind sie mit vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben betraut. In dieser Doppelfunktion sind sie sowohl dem öffentlichen Wohl der Ortschaft als auch dem der Gesamtgemeinde verpflichtet. Sie sind gemeinsam mit dem Ortschaftsrat dazu berufen, den örtlichen Interessen im Rahmen der Gesamtinteressen der Gemeinde Geltung zu verschaffen.“ Abschließend richtete der Oberbürgermeister an alle ehrenamtlich gewählten Personen das Wort: „Meine sehr geehrten Damen und Herren, wechselseitiger Respekt, ein offener Dialog, Vertrauen und Verlässlichkeit sind Voraussetzung für ein erfolgreiches gemeinsames Wirken, im Dienste unserer Stadt und zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie uns die bevorstehenden Aufgaben mit gemeinsamer Tatkraft, mit Mut und Zuversicht angehen.“ Die konstituierende Sitzung des Gemeinderats fand im Kleinen Saal der Ehinger Lindenhalle statt.
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