Jahrbuch 2024

Jahrbuch Ehingen 2024 | 95 Erweiterung Alb-Donau-Klinikum Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Hopfenhausstraße, 1. Änderung“ Das Klinikum in Ehingen ist der Hauptstandort der Alb-Donau Kliniken im Alb-Donau-Kreis. In den letzten Jahrzehnten wurden am Klinikum mehrfach Umbau- sowie Umstrukturierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb durchgeführt, um den stetig steigenden Anforderungen an den medizinischen Standard gerecht zu werden. Nun ist das Klinikum allerdings an einen Punkt gekommen, an dem die künftigen Anforderungen an den medizinischen Standard in den bestehenden Einrichtungen nicht mehr verbessert werden können, ohne den laufenden Betrieb erheblich zu beeinträchtigen. Mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Hopfenhausstraße, 1. Änderung“ werden deshalb die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere notwendige Umstrukturierungen sowie die zukünftige bauliche Entwicklung des Alb-Donau Klinikums geschaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den südlichen Bereich des Klinikcampus. Hier sollen ein Versorgungszentrum, bestehend aus Technikzentrale, Logistikbereich und Speiseversorgung, neue Büroräume für die Verwaltung und das Parkhaus neu errichtet werden. An der Ecke Spital- und Hopfenhausstraße wird nach Abbruch der bestehenden Gebäude ein neues Klinikgebäude gebaut. Hierdurch kann der KlinikNeubau in einem Bauabschnitt errichtet werden, ohne dass die Bestandsklinik durch Baumaßnahmen beeinträchtigt wird. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im November 2020. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Planungen seitens des Klinikums konkretisiert und in einen Bebauungsplanentwurf „übersetzt“. Darüber hinaus wurden Bürgerschaft und Gemeinderat regelmäßig über den Fortschritt der Planungen informiert und notwendige Gutachten für die weitere Planung und Umsetzung erarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Gemeinderat dann im Februar 2024 gebilligt, woraufhin die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beziehungsweise Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde. Die Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung wurden, sofern für die weitere Planung und spätere Umsetzung relevant, übernommen und der Bebauungsplanentwurf entsprechend geändert beziehungsweise angepasst. Der Bebauungsplan „Hopfenhausstraße, 1. Änderung“ wurde schließlich vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 einstimmig als Satzung beschlossen. Entwurfs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan „IG Berg, 2. Erweiterung“ Mit einer Größe von rund 77,17 Hektar werden durch das „Industriegebiet Berg, 2. Erweiterung“ weitere gewerblichindustrielle Flächen in Ehingen bereitgestellt. Das Industriegebiet Berg ist für den Wirtschaftsstandort Ehingen ein bedeutender Industriestandort. Durch die Weiterentwicklung erfährt der etablierte Standort eine Stärkung, zudem wird damit das Arbeitsplatzangebot in der Stadt Ehingen weiterentwickelt. Der Entwurfsbeschluss mit konkreten Planungen wurde am 23. November 2023 im Gemeinderat behandelt. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Berg, 2. Erweiterung“ im Zuge der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und unter Einbeziehung der öffentlichen und privaten Belange entsprechend behandelt. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den geänderten Plangeltungsbereich entsprechend der aktualisierten Gebietsabgrenzung mit Stand 8. November 2023 aus. Der Entwurfsstand des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit Stand vom 8. November 2023 sowie die weiteren Planungen und Fachgutachten wurde einstimmig bei sechs Enthaltungen gebilligt. Im Jahr 2024 wurden dann die planungsrechtlichen Vorrausetzungen in diesem Projekt geschaffen. Der Gemeinderat der Stadt Ehingen hat in seiner Sitzung am 25. April 2024 einstimmig den Bebauungsplan als Satzung beschlossen und damit die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Für Herbst 2024 ist angestrebt, die Vorbereitungen zur Umsetzung des Industriegebietes zu treffen.

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