Statistik Kommunal 2023 Ehingen (Donau) 425033 Ehingen (Donau), Stadt Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 23 als Auspendelnde. Betrachtet man dieselben Pendelnden dagegen von der Zielgemeinde her, in der die Arbeitsstätte liegt, so spricht man von Einpendelnden. In der Statistik werden die Pendelströme nach dem Überschreiten der regionalen Gebietsgrenzen unterschieden. So wird nach Pendelnden über die Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen getrennt. Dabei werden die innerhalb dieser Grenzen Pendelnden nicht als solche ausgewiesen. Der Pendelsaldo ist die Differenz von Einpendelnden zu Auspendelnden. Einpendelüberschüsse weisen auf ein Überangebot an Arbeitsplätzen bezogen auf die ansässige Bevölkerung hin. Umgekehrt charakterisieren Auspendelüberschüsse ein Defizit an Arbeitsplätzen. Schulden Bis 2009 Schulden am Kreditmarkt: Schulden, die durch Ausgabe von Wertpapieren oder durch Aufnahme von Fremdmitteln bei Kreditinstituten, Versicherungen und Bausparkassen, der Bundesagentur für Arbeit, öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen und sonstigen Sozialversicherungen sowie bei sonstigen inländischen und ausländischen Stellen entstanden sind. Nicht mit einbezogen sind hierbei Kassenverstärkungskredite, die zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen aufgenommen werden. Ab 2010: alle am Stichtag bestehenden In- und Auslandsschulden (einschließlich Kassenkredite), für die Gebietskörperschaften oder öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) Schuldner sind. Die Schulden werden mit dem Nennbetrag ohne Abzug eines etwaigen Disagios nachgewiesen. Die Zuordnung der Schulden erfolgt in der Schuldenstatistik nach dem Gläubigerprinzip. Es wird unterschieden zwischen Schulden beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich. Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) Die Siedlungs- und Verkehrsfläche setzt sich aus den Flächenkategorien des Liegenschaftskatasters „Siedlung“ abzüglich Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube und Steinbruch plus „Verkehr“ zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff „versiegelt“ gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Zu diesem Personenkreis zählen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind oder für die von den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.Ausschließlich geringfügig entlohntePersonen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung zum Stichtag 1. April 1999 in den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) gelangt sind, sowie Personen, die als Tätigkeit eine kurzzeitige Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV ausüben, werden dabei nicht nachgewiesen. Für die örtliche Abgrenzung betrieblicher Einheiten gilt das Gemeindegebiet. Alle in einer Gemeinde liegenden Niederlassungen desselben Unternehmens können als eine örtliche Betriebseinheit angesehen werden, wenn sie denselben wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Betriebseinheit, die regionale Zuordnung nach dem Arbeitsort. Ausgewiesen werden nicht Beschäftigungsfälle, sondern beschäftigte Personen. Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten werden nur einmal erfasst. Steuerkraftmesszahl Die Steuerkraftmesszahl ist eine Komponente für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Für die Gemeinden wird diese gebildet aus dem Aufkommen der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage (jeweils umgerechnet auf einen landeseinheitlichen Hebesatz), weiter aus dem Gemeindeanteil an Einkommen- und Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Für alle genannten Werte sind die Aufkommen des zweitvorangegangenen Jahres maßgebend. Legaldefinition in § 6 Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). Steuerkraftsumme Die Steuerkraftsumme stellt die Berechnungsgrundlage für die Kreis- und Finanzausgleichsumlage dar. Für die Gemeinden setzt sich diese zusammen aus der Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft und den Mehrzuweisungen jeweils des zweitvorangegangenen Jahres. Legaldefinition in § 38 Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). Straßenverkehrsunfälle Als Straßenverkehrsunfälle gelten von der Polizei erfasste Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet, verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind. Unfälle mit Personenschaden sind solche, bei denen unabhängig von der Höhe des Sachschadens Personen verletzt oder getötet wurden. Als Beteiligte an einem Unfall werden alle Fahrzeugführer/-innen oder Fußgänger/-innen erfasst, die selbst – oder deren Fahrzeuge – Schäden erlitten oder hervorgerufen haben. Verun-
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