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Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau) für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zum 01. Februar 2021 zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen (Donau) zusammengeschlossen.

Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu. Der Gemeinsame Gutachterausschuss sorgt für einen transparenten Grundstücksmarkt auf interkommunaler Ebene.

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird ab 2025 auf Basis der Bodenrichtwerte berechnet, maßgebend für die Berechnung ist dabei der Stichtag 01. Januar 2022.

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung und zum Zeitplan der neuen Grundsteuer hat das Land Baden‐Württemberg unter diesem Link zusammengestellt.

Bodenrichtwerte stehen kostenlos unter www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung.

Aufgaben des gemeinsamen Gutachterausschusses bzw. der Geschäftsstelle

  • Führung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Erteilung von Auskünften
  • Ermittlung von weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Indexreihen
  • Veröffentlichung des Immobilienmarktberichts

Zusammensetzung des Gutachterausschusses

Der gemeinsame Gutachterausschuss ist ein selbstständiges Gremium ehrenamtlicher Gutachter verschiedener Fachrichtungen. Seine Mitglieder wurden vom Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) für vier Jahre bis zum 31. Januar 2025 bestellt. Der Ausschuss besteht derzeit aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Diese kommen aus den Berufsfeldern Architektur, Bauingenieurwesen, Bautechnik, Bankwesen, Bewertungssachverständige und Immobilienmakler. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören weitere Bedienstete der Finanzbehörden Ehingen, Münsingen und Ulm zum Gutachterausschuss.
 

Mitglieder

Vorsitzender
Peter Höchstädter

Stellvertretende Vorsitzende
Karlheinz Federle, Michael Hamm

Gutachterinnen und Gutachter
Lothar Allgaier, Paul-Georg Baumann, Werner Baur, Alfred Bohnacker, Christian Breitinger, Katrin Brotbeck, Heinrich Buck, Marlene Dietl-Berchtold, Sandra Dolderer, Markus Dürr-Rößger, Heinz Fiesel, Klaus Funk, Markus Gerber, Thomas Gökelmann, Stefan Graf, Arwed Greiner, Stefan Grimbacher, Markus Hagmeyer, Ernst Haide, Georg Henseler, Karl-Heinz Irgang, Erich Kienhöfer, Konrad Klocker, Alfred Kloker, Dietmar Koch, Hiltrud Köpf-Bohnaker, Giusseppe Lapomarda, Eberhard Ludwig, Dominik Maier, Michael Mouratidis, Gebhard Nothelfer, Friedrich Öhler, Kai Ottopal, Martin Pfeuffer, Ernst Rapp, Gert Riedl, Markus Riegger, Josef Schmid, Stefan Schmidt, Leonhard Sontheimer, Thomas Steck, Josef Stiehle, Walter Striebel, Hermann Tappe, Monika Veser, Christian Walter, Andreas Weber, Jürgen Zeifang, Anita Zimmermann-Noller

Leistungen des Gutachterausschusses

Verkehrswertgutachten

Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grundstücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist gemäß Gutachterausschussgebührensatzung gebührenpflichtig.

Benötigte Unterlagen

  • Energieausweis (sofern vorhanden)
  • Weitere Unterlagen (z. B. Erbschein, Vollmachten usw.)

Bei Wohnungs- bzw. Teileigentum zusätzlich:

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten zwei Eigentümerversammlungen
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Wirtschaftsplan

Wichtig: Sollte der Antragsteller nicht (Mit-)Eigentümer des Bewertungsobjekts sein, wird ein Nachweis der Antragsberechtigung, z. B. Erbschein, Vollmacht des Eigentümers, Betreuungsvollmacht, Nachlassvollmacht etc. benötigt.

Verfahrensablauf

  1. Nach Eingang des ausgefüllten Antrags bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfolgt die Zustandserfassung (Ortstermin nach telefonischer Vereinbarung) durch Sachverständige (Mitglieder des Gutachterausschusses).
  2. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bereitet die Wertermittlung vor.
  3. Danach erfolgen die Beratung und der Beschluss des Verkehrswertes (Gutachterausschusssitzung).
  4. Die Gutachtenausfertigung(-en) erhalten Sie mit der Rechnung in der Regel ca. 2-3 Wochen nach Beschluss.

Bitte beachten Sie die übliche Erstellungszeit von ca. sechs Monaten nach Eingang des Antrages.

Kaufpreissammlung

Um eine Kaufpreissammlung führen zu können, wird jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht als Abschrift von den beurkundenden Stellen dem Gutachterausschuss übersandt. Jeder Eigentumswechsel eines Grundstücks (auch einer Teilfläche) wird erfasst. Die Verträge werden auf relevante Vertragsinhalte gesichtet und entsprechend anonymisiert in die Kaufpreissammlung überführt. Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses wertet die erforderlichen Daten aus und leitet daraus z. B. Bodenrichtwerte sowie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Kennzahlen ab.

 

FAQs

Warum wurde mir ein Fragebogen zugeschickt?

Der gemeinsame Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle Kaufverträge im Alb-Donau-Kreis auszuwerten. Dafür benötigen wir ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, welche in den Kaufverträgen nicht aufgeführt sind.

Muss ich diesen Fragebogen beantworten?

Ja, denn es besteht nach §197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber bzw. Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.

Ich kann den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, da mir Informationen fehlen.

Kein Problem! Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Wie werden meine Angaben vom Fragebogen gespeichert?

Ihre Angaben im Fragebogen werden höchst vertraulich von der Geschäftsstelle behandelt und anonymisiert in der Kaufpreissammlung gespeichert.

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone). Grundstücke innerhalb dieser Zonen stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein.

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt und sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Richtwerte werden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet. Somit enthält er keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte und tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung.

Eine Bodenrichtwertauskunft erfolgt über die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ausschließlich in schriftlicher Form und ist entsprechend gebührenpflichtig.
Alternativ können alle aktuellen Bodenrichtwerte nachfolgend kostenlos eingesehen, heruntergeladen und ggfs. ausgedruckt werden.
Falls dennoch eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft benötigt wird, ist ein entsprechendes Antragsformular in unserem Download-Bereich hinterlegt.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen (Donau)

Lindenstraße 22-24
89584 Ehingen (Donau)
E-Mail schreiben
Telefon 07391 503-134
Fax 07391 504-4134

Weitere Kontaktpersonen

Download-Bereich

In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen verschiedene Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung.

Formulare Gutachten

Formulare Kaufpreissammlung

Formulare Bodenrichtwerte

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Häufig gestellte Fragen