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Kommunalwahl 2024

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) inklusive der zugehörigen Ortsteile ihren Hauptwohnsitz haben. Zudem dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wohnungslose, die sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) aufhalten und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls wahlberechtigt sofern sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ehingen (Donau).

Weitere Infos: https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen#c102547

Wer darf gewählt werden?

Im Zuge der Wahlrechtsreform wurde das passive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit können erstmals auch 16-jährige kandidieren.

Wer wird gewählt und wie wird gewählt?

Wahl der Gemeinderäte

In der Stadt Ehingen (Donau) sind insgesamt 32 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen.

Weil unechte Teilortswahl stattfindet, sind die Gemeinderäte als Vertreterinnen und Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar

für den Wohnbezirk

Anzahl der zu wählenden
Gemeinderäte

Zahl der höchstens zulässigen Bewerber/innen eines Wahlvorschlags

Ehingen (Stadt)

21

21

Alb-Kirchen

4

4

Pfarrei

3

4

Rißtissen

2

3

Nasgenstadt

2

3

Wahl der Ortschaftsräte (in Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohner/innen und ohne unechte Teilortswahl)

In den Ortschaften Altbierlingen, Berg, Dächingen, Gamerschwang, Granheim, Herbertshofen, Mundingen und Volkersheim sind 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.

In den Ortschaften Nasgenstadt und Rißtissen sind dabei 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 20.

Wahl der Ortschaftsräte (in Ortschaften mit unechter Teilortswahl)

In den Ortschaften Altsteußlingen, Erbstetten, Frankenhofen, Heufelden, Kirchbierlingen und Schaiblishausen sind dabei insgesamt 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.

In der Ortschaft Kirchen sind insgesamt 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.

Weil unechte Teilortswahl stattfindet sind die Ortschaftsräte als Vertreterinnen und Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar:

Name der Ortschaft

für den Wohnbezirk

Anzahl der zu
wählenden Ortschaftsräte

Zahl der höchstens zulässigen Bewerber/innen eines Wahlvorschlags

Altsteußlingen

Altsteußlingen

6

6

 

Briel

2

3

Erbstetten

Erbstetten

6

6

 

Unterwilzingen

2

3

Frankenhofen

Frankenhofen

6

6

 

Tiefenhülen

2

3

Heufelden

Heufelden

6

6

 

Blienshofen

2

3

Kirchbierlingen

Kirchbierlingen

6

6

 

Sontheim

1

2

 

Weisel

1

2

Kirchen

Kirchen

6

6

 

Deppenhausen

1

2

 

Mühlen

1

2

 

Schlechtenfeld

1

2

 

Stetten

1

2

Schaiblishausen

Schaiblishausen

6

6

 

Bockighofen

2

3

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Wahlrecht und Wahlsystem in Baden-Württemberg finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter folgendem
Link: https://www.kommunalwahl-bw.de/

Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss

Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 3. April 2024 zur Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge

Am 9. Juni finden die Kommunalwahlen statt. In Ehingen sind Wahlvorschläge von sechs Parteien und Wählervereinigungen für den Gemeinderat und 16 Wahlvorschläge für die Ortschaftsräte der Teilorte eingegangen.

Gemeinderatswahl

Mit den sechs eingegangenen Wahlvorschlägen kandidieren insgesamt 129 Frauen und Männer für die 32 Sitze des Ehinger Gemeinderats.

Auf dem Stimmzettel erscheinen die Parteien und Wählervereinigungen nach dem Stimmenergebnis der vergangenen Kommunalwahlen 2019 in folgender Reihenfolge:

CDU

Bündnis 90/ Grüne

SPD

Die Freien in Ehingen

Junges Ehingen

FDP

Im Ehinger Gemeinderat sind 32 Sitze zu vergeben. Die Anzahl der zu vergebenden Sitze ist in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt und ergibt sich aus der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.

Ortschaftsratswahl

Die Wahlen des Ortschaftsrats finden in Ehingen in allen 17 Teilorten statt und es stellen sich insgesamt 144 Frauen und Männer im Rahmen von folgenden 16 Wahlvorschlägen zur Wahl:

Altbierlingen

Freie Bürgerliste

Altsteußlingen

Bürgerliste

Berg

Liste Ortschaftsrat Berg

Dächingen

Bürgerliste

Erbstetten Bürgerliste

Frankenhofen

Für die Aufgaben der Zukunft

Gamerschwang

1. Wir für Gamerschwang

2. Freie Liste

Granheim

Bürgerliste

Heufelden

1. Freie Bürgerliste

2. Bürger 99

Kirchbierlingen

Freie Liste 2019

Kirchen

Freie Bürgerliste

Nasgenstadt

Bürgerliste

Rißtissen

Freie Bürgerliste

Schaiblishausen

Freie Bürgerliste

In den Teilorten Herbertshofen, Mundingen und Volkersheim wurde auf Wahlvorschläge verzichtet. Das bedeutet, dass hier Mehrheitswahl stattfindet und am Wahltag leere Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können in die freien Zeilen des Stimmzettels Namen von wählbaren Personen des Teilorts eintragen. Die Personen mit den höchsten Stimmenzahlen sind dann in der Reihenfolge dieser Zahlen in den jeweiligen Ortschaftsrat gewählt.

Am 3. April beschloss der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge.

Vor der Sitzung wurden alle Wahlvorschläge einer Vorprüfung durch den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses unterzogen. Bei dieser Prüfung wurde beispielsweise kontrolliert, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Wählbarkeit besitzen und ihre Daten vollständig sind.

Im Gemeindewahlausschuss sind die Fraktionen vertreten durch Herbert Brandl (CDU), Andrea Chist-Ege (GRÜNE) und Walter Böttle (SPD).

Ablauf Ermittlung Wahlergebnisse

Zusätzlich zur Gemeinderatswahl finden am 9. Juni die Wahl des Europaparlaments sowie die Kreistagswahl statt.

Bei der Auszählung am Wahltag wird die Europawahl zuerst und noch am Wahltag, 9. Juni, ausgezählt. Das Ergebnis der Kommunalwahlen wird nicht mehr am Wahltag selbst ermittelt werden können und die Auszählung wird am Folgetag, 10. Juni zu Ende geführt. Dabei wird zunächst das Ergebnis der Kreistagswahl, dann der Gemeinderatswahl und dann der Ortschaftsratswahlen ermittelt.
Im Anschluss werden die Ergebnisse im Ehinger Rathaus sowie hier auf der Homepage bekannt gegeben.

Europawahl - Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Europawahl Repräsentative Wahlstatistik im Wahlbezirk 06 - Wenzelstein

Was ist der Zweck der Wahlstatistik?

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.

Wie wird die Stichprobe für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?

Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke zufällig ausgewählt. Die Stichprobe für die Stadt Ehingen (Donau) fiel auf den Urnenwahlbezirk 06–Wenzelstein. Alle wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler in diesem Wahlbezirk nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.

Was und wie wird erhoben?

In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet.

Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet.

Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen.

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburts-jahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe je Gruppe verwendet.

Wer wertet die Ergebnisse aus?

Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnen­wahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter

www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin

www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter

„Informationen für Wählende“.

Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden derzeit zugestellt.

Wer einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl wählen möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten:

Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. Klicken Sie hier.
Aus technischen Gründen endet diese Möglichkeit am Donnerstag, 6. Juni um 12 Uhr.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch kontaktlos mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufrufen.

Die Ausstellung eines Wahlscheines kann auch schriftlich beantragt werden. Dafür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgesehen. Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail an briefwahl(@)ehingen.de gewahrt. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Wer die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch) beantragen möchte, kann diese voraussichtlich ab Donnerstag, 16. Mai, abholen. Bitte bringen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Der Briefwahlschalter wird im Kultur- und Tagungszentrum Lindenhalle Ehingen, Lindenstraße 51, Eingangsbereich kleiner Saal (EG) eingerichtet. Auch die Stimmabgabe kann dort erfolgen, hierfür werden eine Wahlkabine und Wahlurne aufgestellt.

Der Briefwahlschalter der Stadt Ehingen ist ab Dienstag, 21. Mai zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Am Samstag finden Sie den Briefwahlschalter im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Weitere Informationen

Haupt- und Personalamt

Bettina Gihr-Kneißle
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 503-110
Fax 07391 503-4110
E-Mail schreiben

Briefwahl beantragen

Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.