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Rechts- und Ordnungsamt

Zu den vordringlichsten Aufgaben einer öffentlichen Verwaltung ge-

hört in unserer schnelllebigen Zeit mehr denn je die Ordnung des ge-

sellschaftlichen Zusammenlebens. Ein harmonisches Miteinander

setzt die Akzeptanz und Beachtung grundlegender Werte und Regeln

voraus. In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist deshalb gerade

auch im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheiten und die Rechtsstaat-

lichkeit eine intakte Ordnungsverwaltung unabdingbar.

Umfangreich und vielseitig ist daher auch der Geschäftsbereich des

Ehinger Rechts- und Ordnungsamtes: Wenn Sie eine Wohnung bezie-

hen, wenn Sie der Weg zum Standesamt führt, wenn Sie als auslän-

discher Mitbürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollen

oder als Kraftfahrer im Straßenverkehr Probleme haben, wenn Sie

eine Klage über Belästigungen aller Art, Hinweise auf Zerstörungen,

Beschwerden über Missachtung von Vorschriften zum Nachteil ande-

rer Mitbürger oder der Allgemeinheit im Rathaus loswerden wollen,

wenn Sie Fragen zur Räum- und Streupflicht, zur Verkehrssicherheit,

zum Feuerwehrwesen oder zum Brand- und Katastrophenschutz ha-

ben, eine Gaststätte eröffnen, an einem Markt teilnehmen, ein Ge-

werbe anmelden oder eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen

wollen, immer führt Sie der Weg zu den Mitarbeiterinnen und Mitar-

beitern des Rechts- und Ordnungsamtes. Grund dafür ist die uner-

lässliche Erfassung und Regelung bestimmter Lebensbereiche und Si-

tuationen, ohne die ein am Gemeinwohl orientiertes geordnetes Zu-

sammenwirken auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung und

Toleranz in einer Stadt nicht möglich wäre. Zum Rechts- und Ord-

nungsamt mit seinen 36 Beschäftigten gehört auch das Bürgerbüro

mit direktem Zugang zur Lindenstraße und zur Tiefgarage Lindenplatz

(P2). Nicht weniger als fünfzig verschiedene Verwaltungsaufgaben

werden hier als Service für den Bürger aus einer Hand zentral bear-

beitet. Bequem, möglichst schnell und unkompliziert kann der Bürger

hier seine Anliegen erledigen. Modern ausgestattete Arbeitsplätze, ei-

ne Bürgerinfothek und bedarfsorientierte Beratungsplätze gewähr-

leisten das richtige Ambiente. Durchgängige Öffnungszeiten am

Dienstag und am Donnerstag und die Öffnung am Samstag ermögli-

chen es auch Berufstätigen, ihre Behördengänge zu erledigen.

Zweifellos und zwangsläufig ist das Rechts- und Ordnungsamt die

Verwaltungsstelle im Rathaus, die im Interesse des Gemeinwohls dem

einzelnen Bürger auch mit Anordnungen und Verfügungen gegenüber

treten muss – vielfache Maßnahmen also, die den Betroffenen selbst

nicht gerade erfreuen. Leider tendiert der „moderne Mensch“ aber in

der heutigen Zeit immer mehr zu Egoismus und Eigennutz. Gegensei-

tige Rücksichtnahme oder gar Engagement für den Mitmenschen

oder die Allgemeinheit werden immer seltener. Viele glauben, tun und

lassen zu können, was sie wollen und das häufig auf Kosten anderer.

Ordnungsbehörden und Polizei, die eng zusammenarbeiten, zeigen

hier die Grenzen auf. Alle Ordnungsmaßnahmen dienen deshalb dem

Wohl der Allgemeinheit und kommen so wiederum jedem Einzelnen

zugute.

Aufgabenbereiche:

Rechtsfälle und Widerspruchssachen, Ge-

werbe-, Markt- und Gaststättenrecht,

Feuerwehr, Brand- und Katastrophen-

schutz, Waffen- und Sprengstoffrecht,

Kommunale Kriminalprävention, Obdach-

losenunterbringung, Ortspolizeibehörde,

Straßenverkehrsrecht, Stadtbus und öf-

fentlicher Personennahverkehr, Verkehrs-

überwachung und Bußgeldstelle, Melde-

wesen, Führungszeugnisse, Fundrecht,

Standesamt und Personenstandswesen, Passwesen, Wehrerfassung,

Ausländer- und Asylrecht.

Amtsleiter:

Ludwig Griener

Stellvertretende Amtsleiterin:

Franziska Hofherr

Ludwig Griener