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Ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist die

Finanzhoheit. Ihr kommt eine besondere Bedeutung zu, denn sie bein-

haltet das Recht der Stadt, das Finanzwesen und alle gemeindewirt-

schaftsrechtlichen Betätigungen, die gesamte Einnahmen- und Ausga-

benwirtschaft und alle sonstigen finanzwirtschaftlich relevanten Vor-

gänge eigenverantwortlich zu regeln. Das Einnehmen, Verwalten und

Verwenden der Finanzmittel nach den von der Finanzpolitik festgelegten

Grundsätzen ist die Basis für fast alle Tätigkeiten und Vorhaben der Stadt.

Diese wichtige Aufgabe kommt bei der Stadt Ehingen (Donau) der Fi-

nanzverwaltung zu. Von der Aufstellung des Haushaltsplanes für die

Stadt über das laufende Controlling der Stadtfinanzen bis hin zur Ab-

wicklung von Staatszuschüssen, dem Beitragswesen und Gebührenkal-

kulationen spannt sich der Bogen bei der Stadtkämmerei. Kredite und

Geldanlagen erfordern die laufende Beobachtung des Kapitalmarkts.

Ohne Steuern ließe sich ein kommunaler Haushalt nicht finanzieren. Die

Veranlagung der Grund- und Gewerbesteuer ist daher ebenso wie die

Veranlagung von Gebühren und Abgaben unverzichtbarer Bestandteil

der Verwaltung. Die Steuererklärungen für die städtischen Betriebe ge-

werblicher Art, das Versicherungswesen und die Prüfung von Ansprüchen

Dritter gegen die Stadt in Versicherungsfällen runden diesen Aufgaben-

bereich ab.

Der Einzug der veranlagten Einnahmen, das Mahn- und Vollstreckungs-

wesen, die Leistung der anfallenden Ausgaben, die Abwicklung des baren

und unbaren Zahlungsverkehrs obliegen der Stadtkasse. Hier werden

auch die Jahresrechnungen erstellt.

Die Einführung und Umsetzung des Neuen KommunalenHaushalts- und

Rechnungswesen bildet einen weiteren Aufgabenzweig der Finanzver-

waltung. ImMittelpunkt steht dabei die Neuausrichtung der kommuna-

len Haushaltsführung nach den Grundlagen der kaufmännischen Buch-

führung. Diese Neuausrichtung ist im späteren Betrieb kombiniert mit

einer flächendeckenden Anlagenbuchhaltung, einer Kosten- und Leis-

tungsrechnung und einem Controlling.

Die Waldwirtschaft und die Buchhaltungen für die Schul- und Armen-

stiftung, die Bürgerstiftung und die Gemeinden der Verwaltungsgemein-

schaft gehören ebenfalls zum breiten Aufgabenspektrum der Finanzver-

waltung.

Finanzverwaltung

Aufgabenbereiche:

Kämmerei, Kasse, Steuern, Anliegerbei-

träge und Geschäftsstelle der Verwal-

tungsgemeinschaft

Amtsleiter:

Alexander Fischer

Stellvertretender Amtsleiter:

Hans-Martin Mayer

Alexander Fischer

Amt für Bildung, Jugend und Soziales

Schulen, Kinderbetreuung, bürgerschaftliches Engagement, Sport,

Wohngeld und Rentenfragen– das Spektrum der Aufgaben des Amts

für Bildung, Jugend und Soziales ist besonders vielfältig.

Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Kinderbetreuung. Diese reicht

vom Bereich der Kleinkinder bis zur Einschulung. Das Amt ist verant-

wortlich für acht städtische Kindergärten, die Kinderkrippe sowie das

Kinderhaus. Im Zusammenspiel mit den kirchlichen Trägern wird auf

eine bedarfsgerechte Planung bzw. Ausbau der verschiedenen Ange-

bote (z.B. die Ganztagsbetreuung) geachtet. Zu den Aufgaben gehört

weiterhin die Beschaffung der erforderlichen Einrichtungs- und Ge-

brauchsgegenstände, die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte

in der Kindergartenarbeit, die Qualitätssicherung sowie die Sprach-

förderung und die Abrechnung des Kindergarten- bzw. Kinderkrip-

penentgelts.

Wer sich mit der Geschichte Ehingens beschäftigt, stößt unweigerlich

auf die Bezeichnung „Schulstadt“. Auch heute noch wird Ehingen die-

sem anspruchsvollen Prädikat gerecht - alle Schularten sind am Ort

vertreten. In der Trägerschaft der Stadt stehen eine Grundschulför-

derklasse, sieben Grundschulen, eine Förderschule, zwei Werkreal-

schulen, eine Realschule, eine Gemeinschaftsschule und das Gymna-

sium. Um dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, haben

zwischenzeitlich vier dieser Schulen eine Ganztagsbetreuung einge-

richtet.

Das Amt für Bildung, Jugend und Soziales hat die Aufgabe gute Rah-

menbedingungen für den Schulbetrieb zu ermöglichen. Dies umfasst

unter anderem die Beschaffung und Verwaltung der Lehr- und Unter-

richtsmittel, die Abwicklung der Schulverpflegung, die Schulsozialar-

beit, die Sprachförderung, die Schülerbeförderung und die Betreu-

ungsangebote in den Ferien sowie im Rahmen der Verlässlichen

Grundschule bzw. der Flexiblen Nachmittagsbetreuung.