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Information Grundsteuerbescheide 2025

Grundstückseigentümer erhalten im Jahr 2025 erstmals einen Grundsteuerbescheid basierend auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Ab dem 1. Januar 2025 bemisst sich die Grundsteuer nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten, sondern nach sogenannten Grundsteuerwerten, die von den Finanzämtern erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt wurden. Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz.

Die Grundsteuerreform wurde von der Stadt Ehingen aufkommensneutral umgesetzt. Diese Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in der Stadt Ehingen insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen.

Beispiel Festsetzung:

I. Festsetzung

Zeitraum
von - bis

Art

Messbetrag in EUR

Hebesatz

Grundsteuer in EUR bisher

 

 

bisher

neu

 

bisher

neu

Zugang/ (-) Abgang

2025

Grundsteuer B

 

201,00

287 %

 

576,87

576,87

Festgesetzt durch diesen Bescheid:

576,87

Zuständigkeit Finanzamt

Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und wurde mit einem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt.

Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuermessbetrag oder Grundsteuer-messbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Die Stadt Ehingen ist an den Grundsteuermessbetrag gebunden, auch wenn gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch beim Finanzamt eingelegt wurde.

Bei erfolgreichem Einspruch wird der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.

Zuständigkeit Stadt Ehingen

Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wurde durch die Stadt Ehingen festgelegt. Bei Fragen zum Hebesatz, Zahlungseinzug oder zur Adressierung können Sie sich an die Stadt Ehingen unter grundsteuer(@)ehingen.de oder 07391/503-170 wenden.

Bei weiteren Fragen finden Sie Antworten und Informationen zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer-bw.de.

Erklärvideo "Mein ELSTER"

Das Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg hat ein Video herausgegeben, welches Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen des Grundsteuerformulars in Mein ELSTER unterstützt.
Weiter zum Anleitungsvideo zu Mein ELSTER

Die Bodenrichtwerte für Ehingen sind abrufbar unter Boris BW.

Weitere Informationen

Auf einen Blick

Flyer zur Grundsteuerreform

Grundsteuerbescheide 2022

Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2022.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden
Sie unter www.Grundsteuer-BW.de,
sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg
unter www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer

Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung
des Landes einen virtuellen technischen Assistenten
(Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung.
Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.