Industriegebiet Berg, 2. Erweiterung
Anlass der Planaufstellung
Das Industriegebiet Berg ist für Ehingen und die Umgebung ein bedeutender Industriestandort. Die aktuell sehr starke Nachfrage an weiteren Industrieflächen erfordert eine Weiterentwicklung des etablierten Standorts. Im Industriegebiet Berg sind ein Großteil der Flächen bereits verkauft. Um weiterhin ansiedlungswilligen Betrieben Grundstücke zur Verfügung stellen zu können, ist die Schaffung von Baurecht notwendig. Mit dem Bebauungsplan "Industriegebiet Berg, 2. Erweiterung" soll der Bedarf nach Gewerbe- und Industriegebietsflächen gedeckt, und somit das Arbeitsplatzangebot der Stadt Ehingen gesichert werden.
Einordnung des Gebiets
Das "Industriegebiet Berg, 2. Erweiterung" umfasst eine Fläche von ca. 77 ha. Das Gebiet schließt im Norden an das bestehende Industriegebiet an. Südlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an. Östlich des Geltungsbereichs befindet sich die Kreisstraße K7353.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ebene Fläche, sie ist deshalb auch für Industrieansiedlungen besonders gut geeignet.
Darstellung im Flächennutzungsplan
Gemäß dem Entwicklungsgebot sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der seit dem 06.02.2004 rechtsverbindlich ist, wird das Plangebiet "Industriegebiet Berg, 2. Erweiterung" als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Planung
Im Bebauungsplan soll ein Industriegebiet ausgewiesen werden.
Die 2. Erweiterung teilt sich in eine Weiterentwicklung der im Flächennutzungsplan vorbereiteten Flächen und in zwei Teiländerungen bestehender Bebauungspläne auf. Für eine den Bedürfnissen entsprechende und durchgehende Planung sind die bestehenden Bebauungspläne IG Berg 1. Erweiterung (2006) sowie IG Berg 1. Erweiterung 1. Änderung (2019) zu ändern. Die Änderungen werden in die 2. Erweiterung integriert.
Neben städtebaulichen Aspekten sind u.a. der Hochwasserschutz entlang der Ehrlos, der Immissionsschutz sowie die verkehrliche Situation als Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens zu nennen.
Aufstellungsbeschluss IG Berg, 2. Erweiterung vom 18.11.2021
Die Planzeichnung zum Aufstellungsbeschluss finden Sie hier.
Informationsveranstaltung am 31.03.2022
- Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren Industriegebiet Berg am 31.03.2022
Die Pressemitteilung vom 24.03.2022 finden Sie hier.
- Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 31.03.2022 können Sie hier einsehen.
- Protokoll der Infoveranstaltung vom 31.03.2022 sowie der im Nachgang unter ig.berg@ehingen.de
eingegangen Anregungen und Hinweise
Informationsveranstaltung am 14.11.2022
Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 14.11.2022 können sie hier einsehen.
Räumliche Entwicklungskonzeption
Dritte öffentliche Informationsveranstaltung am 13.12.2023
Mittlerweile liegt der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften vor. Dieser wurde basierend auf den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung wie auch einer Vielzahl an Fachgutachten erarbeitet. Der Entwurf wurde im Gemeinderat am 23. November 2023 beraten, von Seiten des Gemeinderates wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Entwurfsoffenlage) beschlossen.
Wie bereits in den vorangegangenen Informationsveranstaltungen soll in einer dritten Informationsveranstaltung die Öffentlichkeit wieder über den aktuellen Verfahrensstand informiert werden. In diesem Zuge werden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung dargestellt und die fortentwickelte Planung wie auch die nun vollständig vorliegenden Fachgutachten präsentiert.
Nach den fachlichen Impulsen wird es im Plenum die Möglichkeit für Rückfragen geben, darüber hinaus stehen auch die Fachgutachter wieder für persönliche Informationsmöglichkeiten an Stationen zur Verfügung.
Die Informationsveranstaltung wird am Mittwoch, 13. Dezember um 19 Uhr, im großen Saal der Lindenhalle in Ehingen stattfinden. Es ist keine Voranmeldung erforderlich.