Stadt Ehingen

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Formulare & Onlinedienstleistungen

Die Stadt Ehingen bietet für einzelne Vorgänge über das Landesportal service-bw die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen sicher verschlüsselt online beantragen können. Die Online-Prozesse werden laufend, so wie sie von service-bw freigegeben werden, hier eingebunden.

Für die Online-Beantragung benötigen Sie ein kostenloses service-bw Konto (Anleitung: Online-Dienste von service-bw nutzen)

Hinweis zur eID: Einige Anliegen erfordern eine eindeutige Identifizierung des Antragstellers. In diesem Fall wird für die Online-Beantragung eine Authentifizierung verlangt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, einen Rechner mit installierter Software Ausweisapp2 sowie ein Kartenlesegerät (ein Smartphone mit installierter Ausweisapp2 kann als Kartenlesegerät eingesetzt werden).

Weitere Informationen im Personalausweisportal

Baurecht

Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Neubau

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Wohngebäudebestand

Merkblatt EWärmeG 2023.pdf
Erfuellungsoptionen-Wohngebaeude-und-Nichtwohngebaeude-Februar-2024.pdf

Deckblatt.pdf
Solarthermie.pdf
Holz-Zentralheizung.pdf
Wärmepumpe.pdf
Biomethan.pdf
Biofluessiggas.pdf
Bioöl.pdf
Einzelraumfeuerung.pdf
Dachdämmung.pdf
Aussenwanddämmung.pdf
Kellerdeckendämmung.pdf
Gebäudehülle.pdf
Sanierungsfahrplan.pdf
Kraft-Wärme-Kopplung.pdf
Wärmenetz.pdf
Photovoltaik.pdf
Wärmerückgewinnung aus Abluft.pdf
Abwärmenutzung.pdf
Senkung des Wärmeenergiebedarfs.pdf
Gebaeudekomplex.pdf
Entfallen der Nutzungspflicht.pdf

Vordrucke Baugesuche

Elektronische Rechnungsstellung

Wenn Ihr Unternehmen Leistungen für die Stadt Ehingen (Donau) erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über den Zentralen E-Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Impressum im Absatz "Elektronische Rechnungsstellung" (am Seitenende).

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Waffen- und Sprengstoffrecht

 Kommunale Kriminalprävention

Ukraine-Hilfe

Verkehrswesen

Weitere Informationen

Zuständigkeit Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde der Stadt Ehingen ist für alle ausländischen Staatsangehörigen zuständig, die sich in in Ehingen mit Teilorten sowie in den Gemeinden Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen aufhalten.

Telefon: 07391 503 340
E-Mail: abh.ehi(@)ehingen.de.