Entgelte für die Betreuung
Die Entgelte für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Ehingen (Kindergarten und Kinderkrippe) beruhen auf den gemeinsamen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und der Kirchen. Dieser Empfehlung liegt eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
Ergänzt wird dies durch das familienfreundliche Ehinger Modell. Dieses Modell sieht vor, dass das Benutzungsentgelt nur für ein Kind zu bezahlen ist (jeweils für das Kind mit dem höchsten Betreuungsaufwand getrennt nach Kleinkind- und Kindergartenbetreuung), auch wenn mehrere Kinder der Familie gleichzeitig die Betreuungsangebote besuchen. Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung dieser Regelung können Sie sich gerne in den Kindertageseinrichtungen oder beim Amt für Bildung, Jugend und Soziales informieren.
Folgende Entgelte sind für die verschiedenen Betreuungsformen und Betreuungsarten festgelegt:
Kindergarten
Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (30 Wochenstunden)
Entgelte ab 1.9.2024 | |
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für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 148,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren | 115,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren | 78,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren | 26,00 € |
Verlängerte Öffnungszeiten Plus (35 Wochenstunden)
Entgelte ab 1.9.2024 | |
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für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 178,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren | 138,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren | 94,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren | 31,00 € |
Altersgemischte Gruppen im Kindergarten
Für die Betreuung von unter Dreijährigen in altersgemischten Gruppen wird ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Betrag für Regelgruppen, Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und mit verlängerter Öffnungszeit Plus erhoben.
Ganztagsbetreuung (47 Wochenstunden)
Entgelte ab 1.9.2024 | |
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für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 287,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren | 228,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren | 169,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren | 87,00 € |
Kinderkrippe
Verlängerte Öffnungszeit (30 Wochenstunden)
Entgelte ab 1.9.2024 | |
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für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 439,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren | 326,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren | 220,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren | 87,00 € |
Verlängerte Öffnungszeit Plus (35 Wochenstunden)
Entgelte ab 1.9.2024 | |
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für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 527,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren | 391,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren | 264,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren | 104,00 € |
Kinderkrippe - Ganztagsbetreuung (47 Wochenstunden)
Entgelte ab 1.9.2024 | |
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für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind | 688,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren | 511,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren | 345,00 € |
für das Kind aus einer Familie mit ab 4 Kindern unter 18 Jahren | 136,00 € |
Mittagsverpflegung
Bei einer Betreuung in den Krippen oder bei einem Besuch der Ganztagsbetreuung im Kindergarten besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Die Kosten für diese Verpflegung sind in den Entgelten nicht enthalten und werden zusätzlich anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben (Einzelabrechnung).
Die Höhe der Verpflegungskosten pro Essen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Caterer.
Seit September 2023 betragen die Kosten pro Essen im städtischen Krippenbereich 4,32 Euro und im städtischen Kindergartenbereich 4,50 Euro. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den kirchlichen Einrichtungen können von den vorher genannten Beträgen abweichen.
Stadt Ehingen (Donau)
Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Anfragen Krippen- und Kindergartenplätze
Juliane Müller
Telefon 07391 503-241
Fax 07391 503-4241
E-Mail schreiben
Kindertageseinrichtungsentgelte/
Essensbeiträge
Michaela Pokrivka
Telefon 07391 503-237
Fax 07391 503-4237
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Kita-Personal
Nadine Neumann
Telefon 07391 503-242
Fax 07391 503-4242
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Allgemeine Angelegenheiten Kindertagesstätten
Andrea Zeller
Telefon 07391 503-243
Fax 07391 503-4243
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