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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. In der Regel sind Tagesmütter/Tagesväter auf selbstständiger Basis tätig und betreuen gleichzeitig bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt. Teilen sich die Kinder die Plätze, sind es bis zu acht Kinder. In der Kindertagespflege besteht immer ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen den Eltern und der Tagesmutter/dem Tagesvater durch den Abschluss eines Betreuungsvertrages.

Tagesmütter/Tagesväter sind feste Bezugspersonen für ihre Tageskinder und fördern sie intensiv und individuell in ihrer Entwicklung. Sie setzen den Förderungsauftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Praxis um. Dabei gestalten sie den Alltag mit den Kindern und geben ihm eine Struktur.

Tagesmütter- und väter qualifizieren sich in einem tätigkeitsvorbereitenden (50 Unterrichtseinheiten) Kurs 1 und einem tätigkeitsbegleitenden (250 Unterrichtseinheiten) Kurs 2.

Fachkräfte gemäß § 7 KiTaG, z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, etc. sind bereits nach 50 Unterrichtseinheiten vollständig qualifiziert.

Zusätzlich bilden sich Tagespflegepersonen jährlich mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten weiter. Tagesmütter und Tagesväter sind geprüft: Zur Aufnahme der Tätigkeit brauchen sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, vor Aufnahme in die Grundqualifizierung werden sie auf ihre Eignung überprüft.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis sowie der Tagesmütterverein bieten Beratung, Unterstützung, Fortbildung, Information und Vermittlung von Tagesmüttern/Tagesvätern.

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