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- Allgemeine Grundsätze
Die Bürgerstiftung Ehingen fördert gemeinnützige Vorhaben in der Stadt Ehingen
(Donau) und deren Teilorten gemäß Punkt 2 der Stiftungssatzung, insbesondere
aus den Bereichen:
- Förderung der Jugend
- Bildung und Erziehung
- Kunst und Kultur
- Wissenschaft und Forschung
- Sport
- soziale und mildtätige Zwecke. - Voraussetzungen einer Förderung
Es werden ausschließlich gemeinnützige Projekte für die Ehinger Bürger
gefördert.
Das Projekt bzw. Vorhaben ist zeitlich befristet. Förderzusagen können sich auch
über mehrere Jahre erstrecken. Zeitlich unbegrenzte Verpflichtungen werden von
der Bürgerstiftung Ehingen nicht übernommen.
Programm- und Sachkosten werden i.d.R. vor Personalkosten gefördert.
Das Projekt wird innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage in Angriff
genommen.
Projekte, die in den Pflichtaufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder kommunalen Institution fallen, Einzelpersonen, kommerzielle Vorhaben, Fundraising-Aktivitäten, sowie politische Gruppierungen können nicht gefördert werden. - Antragsstellung und Bewilligung
- Angaben zum Antragsteller
- Hintergrund und Gegenstand des Projektes, sowie Projektziele und -inhalte
- Bezug zu den Themenfeldern der Stiftung
- Erwartete Wirkung
- Zeitplan
- Gesamtkosten
- Beantragte Fördersumme bei der Bürgerstiftung Ehingen. - Mittelzuwendung und Mittelverwendung
Über einen Antrag auf Förderung entscheidet der Stiftungsrat nach eigenem
Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung
wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Fördermittel werden in der Form einer zweckgebundenen Mittelzuwendung
gewährt. Der Empfänger ist verpflichtet, die Stiftung über wesentliche Änderungen
des geförderten Projekts umgehend zu informieren. Die Stiftung entscheidet
autonom, ob sie die Änderungen des Projektes akzeptiert oder ihre Förderzusage
widerruft.
Die von der Bürgerstiftung Ehingen bewilligten Mittel sind wirtschaftlich zu
verwenden.
Nach Projektabschluss ist die Bürgerstiftung über den Erfolg des Projekts zu
informieren.
Die Verantwortung für die Durchführung eines geförderten Projekts obliegt
ausschließlich dem Antragsteller. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich.
Ehingen (Donau), Juni 2013