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Europa- und Kommunalwahlen 2024
Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen vom 9. Juni für Ehingen
- Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Gemeinderats und Ortschaftsratswahlen am 9. Juni 2024
- Öffentliche Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 sowie Erteilung von Wahlscheinen
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik im Urnenwahlbezirk 06 - Wenzelstein im Rahmen der Wahl zum europäischen Parlament (Europawahl) am 9. Juni 2024
- Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in der Großen Kreisstadt Ehingen Donau
- Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024
Infos zu den Wahlen
Erklärfilm Kommunalwahl Baden-Württemberg
Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden zeitgleich mit der Europawahl die Kommunalwahlen statt. In der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) haben die Bürgerinnen und Bürger die Chance ihre Stimme für die Wahlen des Kreistages, des Gemeinderates, der Ortschaftsräte sowie auch für das Europaparlament abzugeben.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) inklusive der zugehörigen Ortsteile ihren Hauptwohnsitz haben. Zudem dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wohnungslose, die sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) aufhalten und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls wahlberechtigt sofern sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Ehingen (Donau).
Weitere Infos: https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen#c102547
Wer darf gewählt werden?
Im Zuge der Wahlrechtsreform wurde das passive Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Somit können erstmals auch 16-jährige kandidieren.
Wer wird gewählt und wie wird gewählt?
Wahl der Gemeinderäte
In der Stadt Ehingen (Donau) sind insgesamt 32 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen.
Weil unechte Teilortswahl stattfindet, sind die Gemeinderäte als Vertreterinnen und Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar
für den Wohnbezirk | Anzahl der zu wählenden | Zahl der höchstens zulässigen Bewerber/innen eines Wahlvorschlags |
Ehingen (Stadt) | 21 | 21 |
Alb-Kirchen | 4 | 4 |
Pfarrei | 3 | 4 |
Rißtissen | 2 | 3 |
Nasgenstadt | 2 | 3 |
Wahl der Ortschaftsräte (in Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohner/innen und ohne unechte Teilortswahl)
In den Ortschaften Altbierlingen, Berg, Dächingen, Gamerschwang, Granheim, Herbertshofen, Mundingen und Volkersheim sind 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 16.
In den Ortschaften Nasgenstadt und Rißtissen sind dabei 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 20.
Wahl der Ortschaftsräte (in Ortschaften mit unechter Teilortswahl)
In den Ortschaften Altsteußlingen, Erbstetten, Frankenhofen, Heufelden, Kirchbierlingen und Schaiblishausen sind dabei insgesamt 8 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.
In der Ortschaft Kirchen sind insgesamt 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.
Weil unechte Teilortswahl stattfindet sind die Ortschaftsräte als Vertreterinnen und Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen und zwar:
Name der Ortschaft | für den Wohnbezirk | Anzahl der zu | Zahl der höchstens zulässigen Bewerber/innen eines Wahlvorschlags |
Altsteußlingen | Altsteußlingen | 6 | 6 |
| Briel | 2 | 3 |
Erbstetten | Erbstetten | 6 | 6 |
| Unterwilzingen | 2 | 3 |
Frankenhofen | Frankenhofen | 6 | 6 |
| Tiefenhülen | 2 | 3 |
Heufelden | Heufelden | 6 | 6 |
| Blienshofen | 2 | 3 |
Kirchbierlingen | Kirchbierlingen | 6 | 6 |
| Sontheim | 1 | 2 |
| Weisel | 1 | 2 |
Kirchen | Kirchen | 6 | 6 |
| Deppenhausen | 1 | 2 |
| Mühlen | 1 | 2 |
| Schlechtenfeld | 1 | 2 |
| Stetten | 1 | 2 |
Schaiblishausen | Schaiblishausen | 6 | 6 |
| Bockighofen | 2 | 3 |
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Wahlrecht und Wahlsystem in Baden-Württemberg finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg unter folgendem
Link: https://www.kommunalwahl-bw.de/
Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 3. April 2024 zur Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge
Am 9. Juni finden die Kommunalwahlen statt. In Ehingen sind Wahlvorschläge von sechs Parteien und Wählervereinigungen für den Gemeinderat und 16 Wahlvorschläge für die Ortschaftsräte der Teilorte eingegangen.
Gemeinderatswahl
Mit den sechs eingegangenen Wahlvorschlägen kandidieren insgesamt 129 Frauen und Männer für die 32 Sitze des Ehinger Gemeinderats.
Auf dem Stimmzettel erscheinen die Parteien und Wählervereinigungen nach dem Stimmenergebnis der vergangenen Kommunalwahlen 2019 in folgender Reihenfolge:
CDU
Bündnis 90/ Grüne
SPD
Die Freien in Ehingen
Junges Ehingen
FDP
Im Ehinger Gemeinderat sind 32 Sitze zu vergeben. Die Anzahl der zu vergebenden Sitze ist in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt und ergibt sich aus der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner.
Ortschaftsratswahl
Die Wahlen des Ortschaftsrats finden in Ehingen in allen 17 Teilorten statt und es stellen sich insgesamt 144 Frauen und Männer im Rahmen von folgenden 16 Wahlvorschlägen zur Wahl:
Altbierlingen
Freie Bürgerliste
Altsteußlingen
Bürgerliste
Berg
Liste Ortschaftsrat Berg
Dächingen
Bürgerliste
Erbstetten Bürgerliste
Frankenhofen
Für die Aufgaben der Zukunft
Gamerschwang
1. Wir für Gamerschwang
2. Freie Liste
Granheim
Bürgerliste
Heufelden
1. Freie Bürgerliste
2. Bürger 99
Kirchbierlingen
Freie Liste 2019
Kirchen
Freie Bürgerliste
Nasgenstadt
Bürgerliste
Rißtissen
Freie Bürgerliste
Schaiblishausen
Freie Bürgerliste
In den Teilorten Herbertshofen, Mundingen und Volkersheim wurde auf Wahlvorschläge verzichtet. Das bedeutet, dass hier Mehrheitswahl stattfindet und am Wahltag leere Stimmzettel zur Verfügung gestellt werden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können in die freien Zeilen des Stimmzettels Namen von wählbaren Personen des Teilorts eintragen. Die Personen mit den höchsten Stimmenzahlen sind dann in der Reihenfolge dieser Zahlen in den jeweiligen Ortschaftsrat gewählt.
Am 3. April beschloss der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge.
Vor der Sitzung wurden alle Wahlvorschläge einer Vorprüfung durch den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses unterzogen. Bei dieser Prüfung wurde beispielsweise kontrolliert, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Wählbarkeit besitzen und ihre Daten vollständig sind.
Im Gemeindewahlausschuss sind die Fraktionen vertreten durch Herbert Brandl (CDU), Andrea Chist-Ege (GRÜNE) und Walter Böttle (SPD).
Ablauf Ermittlung Wahlergebnisse
Zusätzlich zur Gemeinderatswahl finden am 9. Juni die Wahl des Europaparlaments sowie die Kreistagswahl statt.
Bei der Auszählung am Wahltag wird die Europawahl zuerst und noch am Wahltag, 9. Juni, ausgezählt. Das Ergebnis der Kommunalwahlen wird nicht mehr am Wahltag selbst ermittelt werden können und die Auszählung wird am Folgetag, 10. Juni zu Ende geführt. Dabei wird zunächst das Ergebnis der Kreistagswahl, dann der Gemeinderatswahl und dann der Ortschaftsratswahlen ermittelt.
Im Anschluss werden die Ergebnisse im Ehinger Rathaus sowie hier auf der Homepage bekannt gegeben.
Europawahl - Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Europawahl Repräsentative Wahlstatistik im Wahlbezirk 06 - Wenzelstein
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Wie wird die Stichprobe für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt?
Bei der Europawahl 2024 sind deutschlandweit etwa 90.000 Wahlbezirke eingerichtet. Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.350 Stichprobenwahlbezirke zufällig ausgewählt. Die Stichprobe für die Stadt Ehingen (Donau) fiel auf den Urnenwahlbezirk 06–Wenzelstein. Alle wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler in diesem Wahlbezirk nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet.
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen.
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburts-jahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe je Gruppe verwendet.
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter
www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2024 werden voraussichtlich ab September 2024 vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin
www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Ergebnisse“ „Repräsentative Wahlstatistik“ zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter
„Informationen für Wählende“.
Briefwahl für die Europa- und Kommunalwahlen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden derzeit zugestellt.
Wer einen Wahlschein beantragen und per Briefwahl wählen möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten:
Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. Klicken Sie hier.
Aus technischen Gründen endet diese Möglichkeit am Donnerstag, 6. Juni um 12 Uhr.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch kontaktlos mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die Ausstellung eines Wahlscheines kann auch schriftlich beantragt werden. Dafür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgesehen. Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail an briefwahl(@)ehingen.de gewahrt. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Wer die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch) beantragen möchte, kann diese voraussichtlich ab Donnerstag, 16. Mai, abholen. Bitte bringen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mit.
Der Briefwahlschalter wird im Kultur- und Tagungszentrum Lindenhalle Ehingen, Lindenstraße 51, Eingangsbereich kleiner Saal (EG) eingerichtet. Auch die Stimmabgabe kann dort erfolgen, hierfür werden eine Wahlkabine und Wahlurne aufgestellt.
Der Briefwahlschalter der Stadt Ehingen ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Mittwoch und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Am Samstag finden Sie den Briefwahlschalter im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Briefwahl kann noch bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr im Bürgerbüro des Rathauses Ehingen beantragt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl am Samstag, 8. Juni, um 12 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer plötzlich erkrankt und deshalb nicht in einem Wahllokal wählen kann, bekommt noch am Wahltag selbst, bis 15 Uhr, Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro.
Wahllokale
Die Wahllokale haben am Sonntag, 9. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlhandlung und Ermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse
Die Wahlhandlung am 9. Juni, sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Am Montag, 10. Juni, werden die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen von den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus Ehingen ausgezählt. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die städtischen Dienststellen bleiben deshalb am Montag, 10. Juni, für den städtischen Dienstbetrieb geschlossen.
Ab Dienstag, 11. Juni, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder persönlich oder telefonisch zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Briefkasten für Briefwahlunterlagen
Die Vorbereitungen für das große Marktplatz Open-Air am 6. Juni und am 8. Juni laufen auf Hochtouren. Von Dienstag, 4. Juni an werden die Aufbauarbeiten vor dem Rathaus dafür beginnen. Der bisherige Briefkasten des Rathauses wird deshalb nicht immer zugänglich sein. Aus diesem Grund wird auch am Eingang des Bürgerbüros ein Briefkasten aufgestellt. Bitte nutzen Sie diesen vor allem auch um Ihre Briefwahlunterlagen bequem rund um die Uhr einzuwerfen. Hinweisschilder zeigen den Weg zum neuen Briefkasten an der nördlichen Seite des Rathauses.
Verteilung der Stimmzettel
Die Stimmzettel für die Wahl des Kreistags, des Gemeinderats und der Ortschaftsräte werden vorab mit der Deutschen Post AG verschickt.
Die Stimmzettel sollen von den Wählerinnen und Wählern vorab zu Hause ausgefüllt und am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, mit ins Wahllokal gebracht werden. Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Wahlumschlag in den sie die Stimmzettel legen und danach in die Wahlurne werfen.
Um ungültige Stimmen zu vermeiden, lesen Sie unbedingt vor dem Ausfüllen der Stimmzettel das angehängte Merkblatt.
Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten die Wähler im Wahllokal.
Wir bitten um Verständnis, dass Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben / beziehungsweise noch beantragen, die Stimmzettel gemeinsam mit den restlichen Briefwahlunterlagen nochmals erhalten. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Weitere Informationen
Haupt- und Personalamt
Bettina Gihr-Kneißle
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 503-110
Fax 07391 503-4110
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