23. Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unteres Lauh”, Gemarkung Öpfingen
In Öpfingen ist eine stetige Nachfrage nach Wohnstandorten gegeben. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Wohnbauflächen soll daher am westlichen Ortsrand, zwischen der Gemarkungsgrenze und des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Halde“ ein Wohngebiet „Unteres Lauh“ entwickelt werden.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung dieses Wohngebietes geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ehingen (Donau), Griesingen, Oberdischingen und Öpfingen ist seit 06.02.2004 rechtswirksam.
Die Gemeinde Öpfingen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend der geplanten Nutzungen im Teiländerungsbereich anzupassen.