Das Land hilft mit günstigen Mitteln beim Wohnungsbau
Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.
Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.
Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Förderung von mittelständischen Unternehmen
Anträge können von Unternehmen mit einer Größe von weniger als 100 Beschäftigten gestellt werden.
Gefördert werden privat-gewerbliche Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Arbeiten“, „Grundversorgung/Basisdienstleistung“, „Innenentwicklung/Wohnen“ (Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert). Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“.
Förderung von Privatpersonen
Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Die Neuordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung kann ebenfalls gefördert werden. Eine Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnungen kann gefördert werden. Der Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert.
Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Förderung von privaten Organisationen
Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinschaftseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinschaftseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemeinschaftseinrichtung
Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektarten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.
Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
- Die Förderung von Wohnbauprojekten kann in den Ortskernen sowie in Siedlungsflächen aus den 1960er-Jahren und auch aus den 1970er-Jahren erfolgen, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 1960er-Jahre angrenzen.
- Ein Projekt darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden. Zuschüsse werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Projekt ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
- Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
- Es dürfen keine weiteren Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes beantragt werden.
- Anträge sind ausschließlich über die zuständige Gemeinde einzureichen.
- Die aktuellen Formulare sowie die Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar.
Kontakt Wohnen & Bauen
Baudezernat
Wolfgang Liedel
Rathaus-Neubau, 2. OG, Zi. 219
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)
Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222
ELR Jahresprogramm 2025
Hier erhalten Sie die ELR Ausschreibung des Jahresprogramms für das Jahr 2025.
Bundesweiter Heizspiegel
Der Bundesweite Heizspiegel zeigt Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen. Nähere Informationen online erhalten Sie unter www.heizspiegel.de