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Das Land hilft mit günstigen Mitteln beim Wohnungsbau

Im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms hilft das Land mit günstigen Mitteln zum Bau und Erwerb von neu erstellten, eigengenutzen Familienheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von gebrauchtem Wohnraum.

Eine Förderung können Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartnerschaften und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften mit mind. einem Kind erhalten. Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsproblemen können ebenfalls in den Genuss einer Förderung kommen. Junge kinderlose Paare (keiner der Partner darf älter als 45 Jahre sein) können ein Kapitalmarktdarlehen ohne Zinsverbilligung mit der Zusage einer Ergänzungsförderung für nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung zum Haushalt hinzugekommene Kinder erhalten. Ob eine Förderung gewährt werden kann, ist auch einkommensabhängig.

Für förderfähige Vorhaben in Ortszentren wird ein Förderzuschlag gewährt. Weitere Förderzuschläge sind möglich, wenn es sich um innovativen Wohnungsbau, eine ökologisch wirksame, eine barrierearme oder auch barrierefreie Bauausführung handelt. Mit dem Baubeginn oder dem Vertragsabschluss muss bis zur Darlehensgewährung durch die L-Bank gewartet werden. Voher dürfen keinerlei Verträge, auch nicht mit Rücktrittsrecht, unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung, um in den Genuss von Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm zu kommen.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es auch bei der Wohnraumförderstelle im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Telefon (0731) 185-1878. 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Förderung von mittelständischen Unternehmen

Anträge können von Unternehmen mit einer Größe von weniger als 100 Beschäftig­ten gestellt werden.

Gefördert werden privat-gewerbliche Maßnahmen in den Förderschwerpunkten „Ar­beiten“, „Grundversorgung/Basisdienstleistung“, „Innenentwicklung/Wohnen“ (Um­nutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwohnun­gen; Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert). Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ kön­nen nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt

Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressour­censchonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskon­struktion errichtet werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Projekte aus dem Förderschwerpunkt „Grundversorgung“.

Förderung von Privatpersonen

Gefördert werden private Maßnahmen im Förderschwerpunkt „Wohnen“. Die Neu­ordnung eines Grundstücks mit Baureifmachung kann ebenfalls gefördert werden. Eine Umnutzung zu Mietwohnung und umfassende Modernisierung von Mietwoh­nungen kann gefördert werden. Der Mietwohnungsneubau wird nicht gefördert.

Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressour­censchonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskon­struktion errichtet werden.

Förderung von privaten Organisationen

Gefördert werden private Organisationen (z.B. Vereine) im Förderschwerpunkt „Ge­meinschaftseinrichtungen“ bei der Umnutzung zur Gemeinschaftseinrichtung, beim Umbau einer Gemeinschaftseinrichtung sowie beim Neubau einer Gemein­schafts­einrichtung

Neubauten sind nur förderfähig, wenn diese durch überwiegenden Einsatz ressour­censchonender CO2-binden Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskon­struktion errichtet werden.

Die Fördersätze und Höchstbeträge (Regelförderung) zu den jeweiligen Projektar­ten entnehmen Sie bitte der Tabelle in der Infobox „ELR Jahresprogramm 2024“.

Es können nur Anträge gestellt werden, wenn es sich um Projekte in den Teilorten handelt.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

  • Die Förderung von Wohnbauprojekten kann in den Ortskernen sowie in Sied­lungsflächen aus den 1960er-Jahren und auch aus den 1970er-Jahren erfol­gen, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 1960er-Jahre angrenzen.
  • Ein Projekt darf vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begon­nen werden. Zuschüsse werden nur für solche Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Projekt ist begonnen, sobald dafür entspre­chende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind.
  • Zuwendungen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
  • Es dürfen keine weiteren Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes be­antragt werden.
  • Anträge sind ausschließlich über die zuständige Gemeinde einzureichen.
  • Die aktuellen Formulare sowie die Informationen zum Entwicklungspro­gramm Ländlicher Raum sind unter https://rp.baden-wuerttem­berg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar.

 

Weitere Informationen

Kontakt Wohnen & Bauen

Baudezernat

Wolfgang Liedel
Rathaus-Neubau, 2. OG, Zi. 219
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)


Telefon 07391 503-169
E-Mail schreiben

Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222

ELR Jahresprogramm 2025

Hier erhalten Sie die ELR Ausschreibung des Jahresprogramms für das Jahr 2025.

Bundesweiter Heizspiegel

Der Bundesweite Heizspiegel zeigt Vergleichswerte zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO2-Emissionen. Nähere Informationen online erhalten Sie unter www.heizspiegel.de