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Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer kann ihn erhalten?

Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gem. § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsbescheinigung aus; bei der Antragstellung ist bei Bedarf eine Liste der Bauträger im sozialen Wohnungsbau erhältlich.

Weitere Informationen

Kontakt Wohnen & Bauen

Baudezernat

Wolfgang Liedel
Rathaus-Neubau, 2. OG, Zi. 219
Stadt Ehingen (Donau)
Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)


Telefon 07391 503-169
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Marktplatz 1
89584 Ehingen (Donau)

Telefon 07391 503-0
Fax 07391 503-222