Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wer kann ihn erhalten?
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ermöglicht den Einzug in eine geförderte Wohnung des sozialen Wohnungsbaus. Erhalten kann diese, wer gemäß § 12 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) bestimmte jährliche Einkommensgrenzen (brutto) nach Abzug der Werbungskosten nicht überschreitet (siehe beigefügte Auflistung). Ein Wohnberechtigungsschein für Baden-Württemberg wird immer von der Gemeinde/Stadt ausgestellt, in welcher der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Die Stadt Ehingen (Donau) stellt die Wohnberechtigungsscheine für ihre Bürgerinnen und Bürger aus.
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Baudezernat
Wolfgang Liedel
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