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Einreichen von digitalen Bauanträgen - virtuelles Bauamt (ViBa)

Die Baurechtsbehörde der Stadt Ehingen (Donau) stellt zum 1. Januar 2025 auf die vollständig digitale Bearbeitung von Bauanträgen und Kenntnisgaben um.

Ab 1. Januar 2025 ist die elektronische Einreichung in Textform in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) verpflichtend. Die Baurechtsbehörde kann gem. § 3 Abs. 2 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauanträge und Bauvorlagen über einen von ihr benannten Onlinedienst einzureichen sind.

Bei der Stadt Ehingen (Donau) wird hierzu die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt“ (ViBa BW) genutzt. Das Portal ermöglicht es, baurechtliche Vorgänge wie Bauanträge und Kenntnisgaben papierlos abzuhandeln, von der Antragstellung bis zum Versand des Bescheids.

Anmeldung:

Zur Nutzung des ViBa ist eine Anmeldung seitens der Bauherrschaft und des Entwurfsverfassers (z.B. Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister) mit substanziellem Vertrauensniveau „hoch“ erforderlich. Für Privatpersonen ist hierfür ein BundID Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis oder ein ELSTER Zertifikat notwendig. Unternehmen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto. Die Registrierung der BundID oder des Unternehmenskontos ist einmalig durchzuführen. Sie können sich dann landesweit mit dieser Zugangsberechtigung bei allen Baurechtsbehörden, welche mit dem virtuellen Bauamt arbeiten, anmelden. Wichtig ist jedoch, dass jede Baurechtsbehörde über individuelle Zugangslinks verfügt.

Anmeldung für Privatpersonen

Privatpersonen melden sich mit dem BundID Konto an. Das Konto ist kostenfrei und kann entweder mit einem ELSTER-Zertifikat (wird für die elektr. Steuererklärung bereits benötigt oder kann kostenfrei angefordert werden) oder der Onlinefunktion des Personalausweises erstellt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.id.bund.de .

Auf dieser Seite wird u.a. auch die Möglichkeit einer Konto-Erstellung mit Benutzername und Passwort angeboten. Dies ist für das ViBa jedoch nicht ausreichend, da das erforderliche Vertrauensniveau für die Nutzung damit nicht erfüllt wird.

Anmeldung für Unternehmen

Sie gelten als Unternehmen, sobald Sie selbstständig tätig sind und eine Steuernummer (nicht Steuer ID) haben. Hierzu zählen in diesem Fall bspw. auch Freie Architekten, Kleinunternehmer, Entwurfsverfasser mit kleiner Bauvorlageberechtigung wie z.B. Techniker oder Handwerksmeister.

Ebenfalls auf einem Elster-Zertifikat basiert können Sie über https://info.mein-unternehmenskonto.de ein Konto eröffnen, über das viele Gewerbetreibende bereits verfügen. Der Entwurfsverfasser lädt die Unterlagen hoch. Die Bauherren überprüfen die Unterlagen und geben den Antrag frei. Nach Abschluss des Verfahrens können Sie Ihre Genehmigung herunterladen.

Achtung:

Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde und Antragstellerseite nach erfolgter digitaler Einreichung ist derzeit nur in einer sogenannten 1:1-Beziehung möglich. Das heißt, dass die Nutzenden, die den Bauantrag über ViBa final „einreichen“, bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner der Behörde sind. Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, einschließlich Empfang der abschließenden Entscheidung samt Gebührenbescheid, können ausschließlich von diesen Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfasser den Antrag letztendlich nicht selbst digital einreichen, sondern der Bauherr oder die Bauherrin. Die Entscheidung hierüber obliegt den Entwurfsverfassern und der Bauherrschaft.

Im nachstehenden Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Materialien des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg:

Anwendung_Antragsteller_Bauherrenschaft.pdf

Anwendung_Zusammenarbeit_Bauherrenschaft.pdf

Anwendung_Antragstellung_Architekten.pdf


Weitere Informationen

Virtuelles Bauamt

Das ViBa der Stadt Ehingen (Donau) ist ab 1. Januar 2025 über folgenden Link erreichbar:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/ehingen-donau

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung über das Portal erst ab dem 1. Januar 2025 möglich ist, bis dahin sind Bauvorlagen wie gewohnt mind. 2-fach in Papier sowie zusätzlich digital auf Stick oder CD einzureichen.

Ab dem 1. Januar 2025 sind andere Wege der Bauantragseinreichung jedoch nicht mehr zulässig und ausschließlich die Einreichung über das virtuelle Bauamt möglich.