Rosengarten Mitte-Süd 1. Änderung
Anlass der Planaufstellung
Mit der Änderung des Bebauungsplans „Rosengarten Mitte-Süd“ werden durch die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen der Bau eines weiteren Kindergartens im Wohngebiet Rosengarten sowie eine bauliche Nachverdichtung ermöglicht.
Dies führt zu einer vermehrten Schaffung von Wohnraum. Die geplanten Änderungen reagieren zudem auf die aktuellen Anforderungen an den Lärmschutz durch die bestehende B311, den Flächenbedarf für deren potenziellen dreistreifigen Ausbau, Verdichtungspotenziale und beinhalten den Teilerhalt der vorhandenen Streuobstbestände. Das Planwerk wird an den aktuellen Stand der Technik sowie an die Anforderungen einer maßvollen Nachverdichtung und Innenentwicklung angepasst.
Ehingen (Donau) liegt in der Wachstumsregion Ulm und verzeichnet ein positives Wanderungssaldo. Die Nachfrage nach Wohnraum steigt aufgrund der Wirtschaftsstärke der Region und Ehingens stetig. Die Fläche des Gewanns Rosengarten wurde bereits im Jahr 2005 nach einem interdisziplinären städtebaulichen Realisierungswettbewerb (offener, interdisziplinärer städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Wohngebiet Rosengarten“ – Bearbeitungszeitraum: 15.10.2002 bis 16.01.2003; Preisgerichtssitzung: 14.02.2003; 1. Preis: Hans Lamparter, Freier Stadtplaner) bauplanungsrechtlich überplant. Das im Osten der Stadt Ehingen (Donau) gelegene Wohngebiet „Rosengarten“ umfasst insgesamt sieben Bebauungspläne, die nach Bedarf sukzessive zur Rechtskraft gebracht wurden bzw. werden. Die einzelnen Bebauungsplanabschnitte (Bauabschnitte 1–7) wurden bis Bauabschnitt 4 bereits bebaut, Bauabschnitt 5 wurde bereits erschlossen und befindet sich in der Vermarktung. Bauabschnitt 6 wurde am 07.05.2021 rechtskräftig zur Satzung gebracht.
Seit 2005 haben sich jedoch die Anforderungen an Wohnbauflächen und die Sichtweise auf den Flächenverbrauch durch den Wohnungsbau grundlegend verändert. Reine Einfamilienhausgebiete, wie sie in der ursprünglichen Planung vorgesehen waren, beanspruchen einen zu hohen pro-Kopf-Flächenverbrauch und stehen einer Nutzungsvielfalt sowie einer sozialen Mischung entgegen.
Vorrangige planerische Ziele dieser Bebauungsplanänderung sind eine angemessene verdichtete Bauweise, Grünvernetzungen zur Verbesserung des Mikroklimas und zur fußläufigen Vernetzung des Quartiers, eine grüne Mitte als identitätsstiftender Ort durch den Teilerhalt des Streuobstbestandes für das gesamte Wohngebiet Rosengarten sowie insbesondere die planungsrechtliche Grundlage für einen zweiten Kindergartenstandort in integrierter Lage.
Um diese Ziele umzusetzen und gleichzeitig den Charakter des Wohngebiets zu erhalten, wurde eine planerische Lösung entwickelt, die durch präzise aber nachhaltige planerische Eingriffe wirkt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rosengarten Mitte-Süd 1. Änderung“ umfasst ca. 8,47 ha.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht werden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom Montag, 31. März 2025 bis Freitag, 2. Mai 2025 online im
Beteiligungsportal der Stadt Ehingen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der Dienststunden im Rathaus Ehingen, 3. OG Neubau, Marktplatz 1, 89584 Ehingen zur öffentlichen Einsicht aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Ehingen (Donau) Stellungnahmen elektronisch im Beteiligungsportalübermittelt werden.
Öffentliche Bekanntmachung vom 28.03.2025