Anlass der Bauleitplanung
In der Kernstadt der Stadt Ehingen (Donau) gilt zu Teilen ein Ortsbauplan aus dem Jahr 1956. Ein Großteil der Bereiche wird bereits durch andere Bebauungspläne neu geregelt. Mittlerweile ist das Plangebiet beinahe vollständig bebaut.
Die im Ortsbauplan festgesetzten Baugrenzen und -linien verhindern derzeit eine Nachverdichtung und zeitgemäße Bebauung. Um dies zu ermöglichen und u.a. auch dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Ehingen (Donau) gerecht zu werden, soll der Ortsbauplan in zwei Teilbereichen aufgehoben werden. Anschließend kann der Bereich nach § 34 BauGB - welcher das Bauen im „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ regelt - beurteilt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung werden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in der Zeit von Montag, 31. März 2025 bis Freitag, 2. Mai 2025 online im
Beteiligungsportal der Stadt Ehingen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der Dienststunden im Rathaus Ehingen, 3. OG Neubau, Marktplatz 1, 89584 Ehingen zur öffentlichen Einsicht aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Ehingen (Donau) Stellungnahmen elektronisch im Beteiligungsportal übermittelt werden.