Lärmaktionsplanung
Anlass der Planaufstellung
Auf Gemarkung der Stadt Ehingen (Donau) verlaufen mit den Bundesstraßen 311, 465 und 492 sowie der Landesstraße 259 mehrere Hauptverkehrsstraßen, die in bestimmten Abschnitten von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr (etwa 8.200 Kfz pro Tag) befahren werden.
Hieraus ergibt sich für die Stadt die gesetzliche Pflicht, eine Lärmaktionsplanung für die Gesamtstadt bzw. für die besonders von Lärm betroffenen Bereiche in der Stadt durchzuführen.
Verfahren und Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung
Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 stellt die Weiterführung der Stufen 2 und 3 der Lärmaktionsplanung dar, welche in den Jahren 2017 und 2021 durchgeführt wurden.
Aufbauend auf die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung aus dem Jahr 2023, angefertigt durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, wurde eine Schalltechnische Untersuchung (siehe Planunterlagen - Anlage 1) für Ehingen erstellt, die die ortsspezifischen Gegebenheiten in Bezug auf die Schallausbreitung berücksichtigt und die aufzeigt, welche Gebäude bzw. wie viele Personen von erhöhten oder gar gesundheitskritischen Lärmwerten betroffen sind. Lärmbelastungen ab 65 dB(A) am Tag (LDEN) und 55 dB(A) in der Nacht (LNight) liegen hierbei in einem gesundheitskritischen Bereich. Von solchen Einwirkungen sind gemäß den Berechnungen der Schalltechnischen Untersuchung 457 Personen tagsüber bzw. 583 Personen nachts im Stadtgebiet betroffen.
Die Lärmaktionsplanung soll durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen erreichen, die Anzahl der Betroffenen so weit wie möglich zu reduzieren und spürbare Verbesserungen in Bezug auf die Lärmbelastung zu erreichen. Hierfür wurden aufbauend auf die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung in den besonders betroffenen Bereichen untersucht (siehe Planunterlagen - Anlage 2), deren Nutzen ermittelt und in einem Entwurf zur Lärmaktionsplanung (siehe Planunterlagen - Anlage 3) festgehalten.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans (Musterbericht), die zugehörige Schalltechnische Untersuchung zur Darstellung der Ausgangslage sowie die Ermittlung von Straßenlärmminderungspotentialen werden in der Zeit
von Montag, 28. April 2025 bis Dienstag, 20. Mai 2025 online im
Beteiligungsportal der Stadt Ehingen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der Dienststunden im Rathaus Ehingen, 3. OG Neubau, Marktplatz 1, 89584 Ehingen zur öffentlichen Einsicht aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Ehingen (Donau) Stellungnahmen elektronisch im Beteiligungsportal übermittelt werden.